要沖出圍城的人,請注意這則法律新規定
TrennungsrechtHalbe-halbe nach Scheidung
Vom 1. September an wird Vermögensausgleich neu berechnet
Gerechter zugehen soll es zukünftig beim finanziellen Ausgleich nach der Trennung, finanzielle Tricks sollen nicht mehr möglich sein. Auch die Rentenansprüche sollen sofort geklärt werden. Davon profitieren werden vor allem die Frauen.
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23.08.2009 Am Anfang stand die große Liebe - danach herrscht meistens Krieg . Und da wird bei der Scheidung oft zu jedem Mittel gegriffen, um seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. Da bei vielen Ehepartner, die nichts anderes vereinbart haben, der Zugewinnausgleich gilt, bedeutet das: Alles was in der Ehe an Vermögen erworben wird, wird auch nach der Ehe geteilt.
Oft war es für den "ärmeren" Ehegatten nach der Scheidung schwierig, genau zu beziffern, wie hoch das Vermögen des Partners war. Der verprasste schon mal aus Rache bei Reisen, beim Roulette oder an der Börse einen Teil des Vermögens, bevor der finanzielle Ausgleich vor Gericht festgelegt wurde. Der Partner ging bei diesen Manipulationen leer aus.
Nun soll es so sein, dass "unredliche Vermögensverschiebungen zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten künftig besser verhindert werden", so Justizministerin Brigitte Zypries. Als Berechnungszeitpunkt für das Vermögen gilt ab dem 1. September das Datum an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Durch einen Auskunftsanspruch soll der schwächere Partner darüber hinaus gestärkt werden.
Schulden werden mitgerechnet
Neu ist auch, dass bei der Ermittlung des Zugewinns die Schulden eines Ehepartners mit in die Rechnung einfließen. Hatte beispielsweise der Ehemann bei der Eheschließung 30 000 Euro Schulden und zum Zeitpunkt der Scheidung ein Vermögen von 20 000 Euro, dann galt nur das positive Vermögen, also ein Zugewinn von 20 000 Euro.
Seine berufstätige Frau, die ohne Schulden in die Ehe kam und noch die Kinder versorgte, musste bei einem Endvermögen von 50 000 Euro ausgleichen. Der Ex erhielt 15 000 Euro ( 30 000 Euro Differenz geteilt durch zwei). Jetzt wird der absolute Zugewinn berechnet und der beträgt beim Mann 50 000 Euro. Die beiden sind also quitt.
Auch der Rentenausgleich soll nun sofort bei der Scheidung erfolgen. Alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden fortan geteilt: die gesetzliche Rente, ebenso wie betriebliche Rentenansprüche, Riester- und Rürup-Renten, sowie private Rentenversicherungen. Die Versicherer müssen dafür nun eigens Konten, etwa für die Frau anlegen. Und das werden Sie sich auf jeden Fall etwas kosten lassen, so die Stiftung Warentest. Was dies in Euro und Cent bedeuten werde, sei noch unklar.
Unbenommen von den gesetzlichen Regelungen bleiben jedoch die individuellen Regelungen nach einer Scheidung. Bekommt etwa der eine die Eigentumswohnung, dann darf der andere seine Rente behalten.
Mit Material von ZDF 还是来份中文版吧~~~
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