richardcx 发表于 2009-10-28 10:27



同问{:4_302:}
juvefan 发表于 2009-10-28 10:01 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

根据外国人法,在计算60个月的养老保险时,欧盟长居可以折合部分读大学的时间,而德国长居就不行。欧盟长居比较新,每个地方的移民局,甚至同一个移民局里不同的人执行起来都有差异,申请的时候最好自己对移民法的相关条款要有了解。

dennyy 发表于 2009-10-28 12:48

可以问问LZ已经累积了多少个月的养老保险了吗?
我目前只有30个月的保险,可以去申请长居吗?还是一定要累积到40个月啊?

火之舞 发表于 2009-10-28 13:32

本帖最后由 火之舞 于 2009-10-28 13:56 编辑



根据外国人法,在计算60个月的养老保险时,欧盟长居可以折合部分读大学的时间,而德国长居就不行。欧盟长居比较新,每个地方的移民局,甚至同一个移民局里不同的人执行起来都有差异,申请的时候最好自己对移民法 ...
richardcx 发表于 2009-10-28 10:27 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
德国长居也可以折合在德国上大学的时间,50%算作入内的。不过养老保险60个月是不能少的。

火之舞 发表于 2009-10-28 13:48

本帖最后由 火之舞 于 2009-10-28 13:55 编辑



多谢啦。
看得有点云里雾里的。
是不是只要我老婆跟着我拿到了Aufenthaltserlaubnis就不用申请劳动许可?
richardcx 发表于 2009-10-28 08:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
看下面红字部分

§ 29 Familiennachzug zu Ausländern
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

1.
    der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und
2.
    ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.

(2) Bei dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, kann von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 und des Absatzes 1 Nr. 2 abgesehen werden. In den Fällen des Satzes 1 ist von diesen Voraussetzungen abzusehen, wenn

1.
    der im Zuge des Familiennachzugs erforderliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt wird und
2.
    die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.

Die in Satz 2 Nr. 1 genannte Frist wird auch durch die rechtzeitige Antragstellung des Ausländers gewahrt.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. § 26 Abs. 4 gilt entsprechend. Ein Familiennachzug wird in den Fällen des § 25 Abs. 4 bis 5, § 104a Abs. 1 Satz 1 und § 104b nicht gewährt.
(4) Die Aufenthaltserlaubnis wird dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers oder dem minderjährigen ledigen Kind seines Ehegatten abweichend von § 5 Abs. 1 und § 27 Abs. 3 erteilt, wenn dem Ausländer vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde und

1.
    die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland durch die Fluchtsituation aufgehoben wurde und
2.
    der Familienangehörige aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union übernommen wird oder sich außerhalb der Europäischen Union befindet und schutzbedürftig ist.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Familienangehörige eines Ausländers, dem vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde, richtet sich nach § 36. Auf die nach diesem Absatz aufgenommenen Familienangehörigen findet § 24 Anwendung.
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,

1.
    soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder
2.
    wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat und die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers, zu dem der Familiennachzug stattfindet, nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder dessen

richardcx 发表于 2009-10-28 13:52

本帖最后由 richardcx 于 2009-10-28 13:54 编辑

可以问问LZ已经累积了多少个月的养老保险了吗?
我目前只有30个月的保险,可以去申请长居吗?还是一定要累积到40个月啊?
dennyy 发表于 2009-10-28 12:48 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

我到现在也才交了40几个月,是折合了部分学习时间才凑满60个月的。
你不妨试试。
你咨询了移民局总是要给你审的,至少会告诉你大约什么时候条件符合,这样你就不会耽误时间了。

火之舞 发表于 2009-10-28 14:07

本帖最后由 火之舞 于 2009-10-28 14:10 编辑



多谢啦。
看得有点云里雾里的。
是不是只要我老婆跟着我拿到了Aufenthaltserlaubnis就不用申请劳动许可?
richardcx 发表于 2009-10-28 08:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

这个才是对的 呵呵 刚才看偏了 还是需要申请的 是跟你走的 你有dauer EG 她就能工作 你没有 她也就不能工作了

§ 2 Arbeitsberechtigung
(1) Die Arbeitsberechtigung wird abweichend von § 286 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch auch dann erteilt, wenn der Ausländer

1.
    mit einem deutschen Familienangehörigen oder als Lebenspartner mit einem Ausländer, dem nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften oder nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Freizügigkeit zu gewähren ist, in familiärer Lebensgemeinschaft lebt und eine nach § 23 Abs. 1 des Ausländergesetzes erteilte Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2.
    einen von einer deutschen Behörde ausgestellten gültigen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzt oder
3.
    nach § 33 des Ausländergesetzes übernommen worden ist und eine Aufenthaltsbefugnis besitzt.

(2) Dem Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen oder eines Ausländers ist die Arbeitsberechtigung nach Absatz 1 zu erteilen, wenn die Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 und 4 des Ausländergesetzes vorliegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft fortbesteht.
(3) Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besitzt, ist die Arbeitsberechtigung zu erteilen, wenn er vor Vollendung des 18. Lebensjahres in das Inland gereist ist und hier

1.
    einen Schulabschluß einer allgemeinbildenden Schule oder einen Abschluß in einer staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsausbildung erworben hat,
2.
    an einem beruflichen Vollzeitschuljahr oder einer außerschulischen berufsvorbereitenden Vollzeitmaßnahme von mindestens zehnmonatiger Dauer regelmäßig und unter angemessener Mitarbeit teilgenommen hat oder
3.
    einen Ausbildungsvertrag für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abschließt.

(4) Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besitzt, ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Arbeitsberechtigung zu erteilen, wenn er sich in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Geltungsdauer der Arbeitsberechtigung ununterbrochen rechtmäßig im Inland aufgehalten hat. Sind bei Vollendung des 18. Lebensjahres die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, bleibt der Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsberechtigung bestehen, solange sich der Ausländer fortgesetzt ununterbrochen rechtmäßig im Inland aufhält.
(5) Einem Ausländer, dem auf Grund des § 16 Abs. 1 oder 2 des Ausländergesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ist die Arbeitsberechtigung zu erteilen.
(6) Durch Zeiten eines Auslandsaufenthalts bis zur Dauer von jeweils sechs Monaten werden die Fristen nach § 286 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und nach Absatz 4 nicht unterbrochen. Satz 1 gilt für Zeiten eines Auslandsaufenthalts wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht entsprechend, wenn der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist. Auf die Fristen werden Zeiten des Auslandsaufenthaltes nach Satz 1 bis zur Dauer von drei Monaten und Zeiten des Wehrdienstes nach Satz 2 bis zur Dauer von sechs Monaten angerechnet.

juvefan 发表于 2009-10-28 14:21


德国长居也可以折合在德国上大学的时间,50%算作入内的。不过养老保险60个月是不能少的。
火之舞 发表于 2009-10-28 13:32 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

既然必须交够60个月的养老保险,就是说已经在德国呆了5年了,那上学时间折算还有什么意义啊,不明白。。。{:4_279:}

juvefan 发表于 2009-10-28 14:23



我到现在也才交了40几个月,是折合了部分学习时间才凑满60个月的。
你不妨试试。
你咨询了移民局总是要给你审的,至少会告诉你大约什么时候条件符合,这样你就不会耽误时间了。
richardcx 发表于 2009-10-28 13:52 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

请问你学习期间交过养老保险吗?

火之舞 发表于 2009-10-28 14:34

本帖最后由 火之舞 于 2009-10-28 14:37 编辑



既然必须交够60个月的养老保险,就是说已经在德国呆了5年了,那上学时间折算还有什么意义啊,不明白。。。{:4_279:}
juvefan 发表于 2009-10-28 14:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

很多人在上学期间就打工啊 可是上学的时间只是算一半 所以多多少少还是有点用的

道理你说的都没错 其实 也就是那么个理儿 大家来德国的时间都不是问题 问题就在于养老保险交了多少

哦 忘记了一条最重要的 学习期间 2005年以前的学习时间都不算作入内 因为 新的移民法发布以后 以前的aufenthaltsbewilligung和visum不算正式的aufenthaltserlaubnis 什么时候你得到了正式的aufenthaltserlaubnis才可以算做在德国居住的时间

理论上是这样的 当然也有个例

tux 发表于 2009-10-28 14:37



既然必须交够60个月的养老保险,就是说已经在德国呆了5年了,那上学时间折算还有什么意义啊,不明白。。。{:4_279:}
juvefan 发表于 2009-10-28 14:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

嫩要是上学的时候打过工,交的养老保险是算进这60个月的{:3_252:}
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