himmelblau 发表于 2010-2-1 13:47

Aquaspirit 发表于 2010-2-1 13:47

beatrice2006 发表于 2010-2-1 13:47



排,能不吃还是不吃了,我也从来不放
月牙丨突 发表于 2010-2-1 13:41 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
好的,那我注意一下
真的大多数人都不放哦

月牙丨突 发表于 2010-2-1 13:47


酱油会不会糊锅底呀?
莱茵 发表于 2010-2-1 13:46 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

不会,放很多酱油就不会了。

月牙丨突 发表于 2010-2-1 13:48



荷包蛋不放酱油怎么吃啊{:5_387:}
himmelblau 发表于 2010-2-1 13:47 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
{:5_377:} 我记得我刚来德国的时候也是这么说,被人鄙视了。

莱茵 发表于 2010-2-1 13:48



我决定了,仿效TOC的粉丝。
{:3_249:}
今后就拿这造型排你!

{:5_327:}
老太爷2008 发表于 2010-2-1 13:47 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

噢,好滴

beatrice2006 发表于 2010-2-1 13:48



除非红烧和荷包蛋,一般很少酱油{:5_360:}

对了,有人吃过用酱油烧得荷包蛋吗?
月牙丨突 发表于 2010-2-1 13:42 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
没有{:5_383:}

Blüte 发表于 2010-2-1 13:48

Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen.(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

1.Ablauf seiner Geltungsdauer,
2.Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3.Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4.Widerruf des Aufenthaltstitels,
5.Ausweisung des Ausländers,
5a.Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6.wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7.wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8.wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;

ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
红色, 绿色。

evayanny 发表于 2010-2-1 13:48

muri 发表于 2010-2-1 13:48




http://www.juliangraves.com/media/catalog/product/cache/1/image/5e06319eda06f020e43594a9c230972d/0/0/00000004-001_35.jpg

介个好用,瑞士出的,我家常年用
PimmsL.D.N. 发表于 2010-2-1 13:43 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


对,对
做汤做肉
放一点不同的bouillion就好了
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