stella_0183 发表于 2010-2-25 13:22

此事已得解决,谢谢!

本帖最后由 stella_0183 于 2010-2-25 14:00 编辑

和LG(德国人)结婚15年,已经拿到德国长居,两个孩子
但是之前有十来年在中国外派工作,所以在德国境内没呆满15年
下个月底LG又要回中国外派5年,全家跟随
今天外管局的人通知说,如果我离开德国境内6个月,那么我的长居将失效
并且在5年后回来,还得按照原来程序,重新申请并在德国呆满三年才能拿长居
在婚版问过,有人告诉我相关法律有一条
§ 51 Aufenthaltsgesetz - Erloeschen des Aufenthaltstitels als Folge eines Auslandsaufenthaltes
Rechtsgebiet: Auslaenderrecht & Asylrecht
Rechtstipp vom 07.01.2009

Nach § 51 I 7 AufenthG erlischt ein einem auslaendischen Mitburrger gewaehrter Aufenthaltstitel kraft Gesetz, wenn dieser

(a) aus der Bundesrepublik Deutschland zu einem nicht nur vorueber gehenden Zweck ausreist,zum Beispiel um im Ausland/Heimatland einen Familienangehörigen laengerfristig zu pflegen, im Ausland/Heimatland zu arbeiten, dort zu heiraten und sich dort niederzulassen

oder

(b) aus anderen Gruenden ausreist und nicht innerhalb von sechs Monaten wieder einreist.

Von der zuständigen Ausländerbehörde kann eine längere, als die vorbezeichnete 6-Monats-Frist gewährt werden. Es ist zu empfehlen, sich dies von der zuständigen Ausländerbehörde vor der Ausreise schriftlich bestätigen zu lassen.

Eine Ausnahme von dieser 6-Monats-Frist gilt dann, wenn Sie als ausländischer Mitbürger einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland absolvieren und innerhalb von 3 Monaten nach dessen Beendigung wieder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Die Gewährung einer längeren Frist ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Der Antrag muss vor der Ausreise, spätestens aber vor Ablauf eines 6-monatigen Auslandsaufenthalts gestellt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. Eine entsprechende Bescheinigung, die zur Wiedereinreise erforderlich sein kann, stellt die zuständige Ausländerbehörde aus.

Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat, sowie auch die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen ferner nicht, wenn zusätzlich auch nach der Wiederausreise der Lebensunterhalt gesichert ist.

Eine Niederlassungserlaubnis erlischt gemaess § 51 II 2 AufenthG auch dann nicht, wenn der Auslaender eine Ehe oder eine eingetragene Lebensparterschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehoerigen eingegangen ist, und diese im Ausland sowie nach einer Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland weiterhin fortbesteht.Auch hier ist zu empfehlen, dass sich der Ausländer vor einem längeren Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung zum Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde schriftlich erteilen lässt, da dies zur Wiedereinreise erforderlich sein kann.

但是我之前和外管局人协商,把这段话给对方读了后
对方说这只对于在德国呆满了15年的人有效

我想请问有没有高人帮助下,现在我该如何?
是不是出具书面申请?如何写?
还是每半年回德国一次以保留长居,这方面有人知道不?
只要回德国境内就可以吗?得在德国呆多久有没有什么限制吗?

无论如何,我想继续保留住我的长居{:5_354:}
请大家帮助下,谢谢!!

Liv 发表于 2010-2-25 13:27

帮你顶一下,呼唤有才!!{:5_395:}

CindyamMain 发表于 2010-2-25 13:28

{:5_395:}{:5_395:}{:5_395:}

Markus11 发表于 2010-2-25 13:29

入籍算了, 搞那么麻烦干什么?!

偷懒的蚂蚁 发表于 2010-2-25 13:29

帮顶,希望嫩能顺利解决此事{:5_327:}

stella_0183 发表于 2010-2-25 13:31

入籍算了, 搞那么麻烦干什么?!
Markus11 发表于 2010-2-25 13:29 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


那现在也来不及了啊,我们下个月底就走了啊

testhula 发表于 2010-2-25 13:36

{:5_395:}也来帮顶!

himmelblau 发表于 2010-2-25 13:39

偷懒的蚂蚁 发表于 2010-2-25 13:42

{:5_376:}

飘在异国 发表于 2010-2-25 13:43

入籍算了, 搞那么麻烦干什么?!
Markus11 发表于 2010-2-25 13:29 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

入籍更麻烦,回自己国家还要签证{:4_304:}
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