求教,关于家庭团聚签证§29和§30的区别
我在这边工作,老婆是通过家庭团聚过来的,签证上写的是AufenthG §30。可是§30里面没有关于Erwerbstätigkeit的规定,只有 §29里面有关于工作的规定。
求教
1)§29和§30的区别有什么区别,老婆过来时应该归到哪里啊
2)老婆现在是§30,那关于Erwerbstätigkeit是参照29还是怎么样
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Erwerbstaetigkeit上面成乱码了,不好意思。。 to ls
多谢帮顶。嘿嘿 这个问题在当前的居留法里其实有着很清楚的阐释,具体法律条文是AufenthG的第六部分,也就是§27~§36,涵盖了被团聚者是德国人,被团聚者是外国人,团聚者是配偶,团聚者是后代以及关于假结婚,强迫婚姻等等多种可能性。可以这么说,对于家庭团聚,当前的居留法是给足了料,基本上是面面俱到。这同时也就意味着,不管是外国人还是外管局都没有很大的回旋空间,基本都得跟着法律走。
1. 配偶没有无限制工作许可的, 即工作许可与公司绑定, 或有时间限制的, 来团聚的就拿不到工作许可
2. 配偶有无限制的工作许可, 即Erwerbstätigkeit gestattet, 后面是不是有selbständige Tätigkeit nicht gestattet无所谓, 那么:
2.1 来团聚的刚来德国, 则没有工作许可
2.2 来团聚的已经在德国生活2年以上, 有和配偶一样的工作许可
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来源: Aufenthaltsgesetz, § 29 Familiennachzug zu Ausländern,
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,
1. soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder
2. wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat und die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers, zu dem der Familiennachzug stattfindet, nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder dessen Aufenthalt nicht bereits durch Gesetz oder Verordnung von einer Verlängerung ausgeschlossen ist.
对于配偶团聚并且被团聚者是外国人的情况,根据相应的婚姻状况,适用的法律条文分别是AufenthG的§27,§29,§30或§31。其中§27是对家庭团聚(不论被团聚者是外国人还是德国人,也不论团聚者是配偶还是后代)的总括性阐述,§29则是对家庭团聚到外国人(不论团聚者是配偶还是后代)的总括性阐述,§30和§31则对配偶团聚到外国人的情况进行了更详细的规定。
在进入正题,也就是对于工作许可的讨论之前,有一点需要特别提出来,就是上面提到的§31,这点的重要性,在后面俺会再提到。
§31其实和大多数同胞遇到的情况都没什么关系,因为§31讨论的主题是在婚姻状况出问题(比如离婚,强迫性的婚姻或者遭受家庭暴力等等)的情况下,为了保护配偶(现实中这个条文更多的是出于妇女保护,而不是对男性配偶的保护)的合法权益而发放独立签证的可能性。这条条文的第(1)段的最后一句
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
明确地指出了,获得§31签证的外国人是可以自由从事Erwerbstätigkeit,根据我之前的解释,这同时包括了被雇佣,也就是Beschäftigung,以及自谋职业,也就是 selbständige Tätigkeit,这两种情况。
了解这一条文,对于理解为什么外国人配偶在满足某些条件的情况下甚至可以从事连被团聚者都不能从事的职业有很大帮助,具体的我后面会再解释。
如上所述,§30从法律上来说只是§29的一个特例,关于配偶团聚的特例,§29里的条文对于§30也是起作用的。而我们需要的也正是§29的第(5)段:
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,
1. soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder
2. wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat und die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers, zu dem der Familiennachzug stattfindet, nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder dessen Aufenthalt nicht bereits durch Gesetz oder Verordnung von einer Verlängerung ausgeschlossen ist.
这一段包含两条子条款。第一条适用于被团聚者允许从事独立及雇佣工作的情况,注意,这里指的是既允许从事独立工作又可以被雇佣,拥有非绑定雇主的工作签证还不属于这个范畴。当然,如果被团聚者拿的是Niederlassungserlaubnis或者Daueraufenthalt-EG,那么就属于这个范畴了。对于不满足第二条,并且被团聚者没有NE或者Daueraufenthalt-EG的情况,在联邦内政部的预行指示(Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/ EU)中作了详细的分类:
29.5.2.1 Maßgeblich für die Beurteilung der Voraussetzungen der 1. Alternative ist der Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels an den nachziehenden Ausländer. Es genügt, wenn beiden Ausländern gleichzeitig ein Aufenthaltstitel mit einer bestimmten Berechtigung erteilt wird.
Der Aufenthaltstitel, der tatsächlich dem Ausländer erteilt wurde oder wird, zu dem der Nachzug stattfindet, stellt allerdings auch im Rahmen der Reichweite des Absatzes 5 die alleinige Grundlage für die Entscheidung über die Berechtigung des nachziehenden Auslä nders über die Erwerbstätigkeit dar. Der Umstand, dass dem Ausländer, zu dem der Nachzug stattfindet, ein Aufenthaltstitel mit einer weiter gehenden Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt werden könnte oder sogar müsste, ist unerheblich, solange dieser Ausländer einen solchen Aufenthaltstitel nicht beantragt. Umgekehrt ist es unerheblich, ob dem Ausländer, zu dem der Nachzug stattfindet, im Wege der Rücknahme oder des Widerrufs seines Aufenthaltstitels oder durch Ausweisung die Berechtigung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit entzogen werden dürfte, solange die Behörde nicht tatsächlich eine derartige Entscheidung trifft.
29.5.2.2 Die Berechtigung zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann auch dann erteilt werden, wenn der Ausländer, zu dem der Nachzug stattfindet, nicht zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, aber zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt ist.
29.5.2.3 Ist für den Arbeitsmarktzugang des Ausländers, zu dem der Nachzug stattfindet, keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, ist dem nachziehenden Ausländer ebenfalls ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit die Ausübung einer Beschäftigung zu gestatten. Bedurfte oder bedarf der Arbeitsmarktzugang des Ausländers, zu dem der Nachzug stattfindet, der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so gilt dasselbe für den nachziehenden Ausländer.
29.5.2.4 Ist der Ausländer, zu dem der Nachzug stattfindet, selbständig tätig und ist daher die Ausübung einer Beschäftigung im Aufenthaltstitel nicht erlaubt worden, richtet sich das Erfordernis der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Gestattung einer Beschäftigung des nachziehenden Ausländers danach, ob eine Zustimmung auch bei der Aufnahme einer Beschäftigung durch den Ausländer, zu dem der Nachzug stattfindet, erforderlich wäre.
Hinsichtlich der Beschäftigung des nachgezogenen Familienangehörigen im Betrieb des Familienangehörigen findet § 3 BeschVerfV Anwendung.
29.5.2.5 Die Prüfung der Bundesagentur für Arbeit, ob der Ausübung einer Beschäftigung durch den nachziehenden Ausländer zugestimmt wird, ist eine eigenständige und richtet sich nach den Vorschriften der §§ 39 bis 41. Es ist daher möglich, dass die Zustimmung zur Ausübung der Beschäftigung des nachziehenden Ausländers versagt wird, obwohl dem Ausländer, zu dem der Nachzug stattfindet, die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt ist.
29.5.2.6 Familienangehörige von Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs.
1 sind, benötigen für die Ausübung einer Beschäftigung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, soweit die Beschäftigung nicht nach §§ 2 bis 16 BeschV zustimmungsfrei ist.
Die Regelung des § 16 Abs. 3, die sich ausschließlich auf Studenten während des Studiums bezieht, ist ihrer Natur nach auf Familienangehörige nicht anwendbar.
第二条或许是和大多数人关系最密切的了。这条条款明确规定了两个条件:
1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat
2. die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers, zu dem der Familiennachzug stattfindet, nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder dessen Aufenthalt nicht bereits durch Gesetz oder Verordnung von einer Verlängerung ausgeschlossen ist
第一个条件很简单,该段婚姻必须在德国境内持续了两年以上,注意,是在德国境内。比如,一对夫妻结婚已经5年,但是一起在德国生活才1年,那么就不满足这个条件。
第二个条件貌似很绕,其实很简单,那就是,被团聚者的现有居留许可不因法律或者其他规定而无法延长。常见的超过一定时间后无法延长的签证有
Nur für einen begrenzten Zeitraum darf die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden bei Saisonbeschäftigungen (§ 18 BeschV), Schaustellergehilfen (§ 19 BeschV), Au-Pairs (§ 20 BeschV), Haushaltshilfen (§ 21 BeschV), Hausangestellten von Entsandten (§ 22 BeschV), Sprachlehrern und Spezialitätenköchen (§ 26 BeschV), bei internationalem Personalaustausch und zur Vorbereitung von Auslandsprojekten (§ 31 BeschV), bei entsandten Arbeitnehmern (§ 36 BeschV), bei Werkverträgen und Gastarbeitnehmern auf Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen (§§ 39 und 40 BeschV).
对于大部分在德国学习毕业之后工作的人来说,都不属于“无法延长”这个范畴。
到这里,我想事情应该解释得很清楚了:
1. 如果被团聚者有Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,则其配偶可以得到同样的Berechtigung
2. 如果该段婚姻已经在德国持续了两年以上,并且被团聚者的签证不属于“无法延长”的范畴,则其配偶可以得到Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,即便被团聚者只被允许从事雇佣工作而不被允许独立开业。是的,你没有看错,被团聚者的配偶甚至可以从事被团聚者都不允许从事的工作,比如独立开业。
可能有人会觉得奇怪,为什么在满足§39第五段第二部分的情况下,配偶甚至可以获得比被团聚者还高级的签证。这就要从前面提到的§31说起了。在联邦内政部颁发的预行指示中明确的解释了这个“奇怪”现象的原因:
Absatz 5, 2. Alternative korrespondiert mit den Bestimmungen zur Gewährung des eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 und verfolgt den Zweck, den Ehegatten, dem im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, nicht besser zu stellen, als den Ehegatten, dessen eheliche Lebensgemeinschaft fortgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass die Ehegatten, die nach § 31 Abs. 1 einen Anspruch auf Erteilung einer vom Zweck des Familiennachzugs unabhängigen Aufenthaltserlaubnis erwerben würden, wenn sie die eheliche Lebensgemeinschaft auflösten, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind.
这段话的意思很明确,由于AufenthG §31在一定条件下允许已离婚的团聚者获得工作许可,所以为了避免外国人配偶出于这个原因而离婚来获得工作许可,必须给与维持婚姻的外国人配偶同样的待遇,即工作的权利 抄袭要尊重原作者! 本帖最后由 小瞳 于 2010-4-13 09:12 编辑
抄袭要尊重原作者!
pidi 发表于 2010-4-12 23:29 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
sorry,我想发出处的,可是总是提示我,“对不起,您没有权限发表url连接,请修改”。我也很无奈啊。{:5_386:} 无论如何要谢谢楼上,虽然是转的,但很详细,学习了。 你可以打字
sorry,我想发出处的,可是总是提示我,“对不起,您没有权限发表url连接,请修改”。我也很无奈 ...
小瞳 发表于 2010-4-13 09:09 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif 本帖最后由 小瞳 于 2010-4-13 12:48 编辑
你可以打字
pidi 发表于 2010-4-13 11:39 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
上面那段我是从斯图论坛的百科之家庭团聚以及工作许可里复制过来的。这样行不???
作者不详 本帖最后由 pidi 于 2010-4-13 12:59 编辑
不用生那么大气。{:5_363:}
原作者我知道是谁,当然不是我。
不管从哪里看来,给别人一个交代,也是对别人花了大量时间才写下有含金量文字的一个尊重,是不是?
上面那段我是从斯图论坛的百科之家庭团聚以及工作许可里复制过来的。这样行不???
作者不详
小瞳 发表于 2010-4-13 12:02 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
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