谢谢!
lemon_honey 发表于 2011-6-27 14:42 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
没明白你的意思是指无限期的工作合同还是无限制的工作签证? 不过如前所说,关键在长居,长居本身就是无限制的工作签证了。 没明白你的意思是指无限期的工作合同还是无限制的工作签证? 不过如前所说,关键在长居,长居本身 ...
horse 发表于 2011-6-27 23:52 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我指的是无限制的工作合同。
另外,入籍一定是以长居为前提吗?之前看到一些帖子上写的,入籍的条件可能会比长居相对容易点,没有养老保险的要求,或许是每个州的情况不同? 入籍和申请签证不是一个部门在办。可以同时申请。
愿意入籍可以申请入籍。你这种情况长居还要等很久。
...
三根毛 发表于 2011-6-23 16:02 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
拜仁似乎没法办。。。我也在拜仁,今天刚去问过,必须有niederlassung而且必须持有超过三年才可以申请入籍 回复horse
我工作和居住的地方应该是oberbayern或schwaben
鹏粉霏霏 发表于 2011-6-24 20:35 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
mm,你也在oberbayren呀,我也在耶,今天刚去问过,不让办理,而且不需要niederlassung才可以入籍。。不知道能不能认识一下,我的情况和你差不多,不过工作没有那么长,刚过实习期。,从入境算来了德国9年,年初才开始工作的 回复 35# xuxij
我今天比较受打击,打电话问我居住城市的入籍办,工作人员跟我说:
如果我去参加那个融合班,考试通过后可以把8年降到7年。
但是要入籍,还要等7年后。 还说Bayern就是这样。人家其他州还可以一次性缴清60个月养老保险的剩余部分。
哎,看来选州选的太棒了。 回复 18# andylong
祝你考试成功!! 回复xuxij
我今天比较受打击,打电话问我居住城市的入籍办,工作人员跟我说:
如果我去参加那个融合班 ...
鹏粉霏霏 发表于 2011-6-28 18:43 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
好吧,我大概得到的消息比你好一点,学校时间算一半,据说最多只能算3年,然后那个该死的外管局的人和入籍的工作人员居然是一个办公室的,还说入籍的时间8年和永居时间的5年,这个之间有三年的时间差,就是说要在永居三年后才可以入籍。。而且不让我申请ermessen却要我申请anspruch,可是我刚才查了条例,似乎反掉了,还说Ermessen是给和德国人结婚的人用的。。不过好处是在这边入籍如果你是德国学历的话,不用参加入籍考试 我指的是无限制的工作合同。
另外,入籍一定是以长居为前提吗?之前看到一些帖子上写的,入 ...
lemon_honey 发表于 2011-6-28 10:06 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
你说的是无限期的工作合同吧? 因为申请入籍的前提是长居,工作合同是有限期还是无限期的已经不是必要条件了,至于是不是一定要有工作合同我就不知道了。
关于入籍的要求各州是不一样,我知道的是像东德那边比较松,汉堡,不来梅这些北德的城市也比较松,只要毕业了有工作,满足居留时间的要求就可以申请入籍了。而在拜任这里是把长居做为申请入籍的必要条件,当然例外总是可能存在的。 本帖最后由 火之舞 于 2011-6-28 23:47 编辑
楼主你好 你如果没有交满60个月的养老保险 那么就拿不到长居 没有长居的话 你就入不了籍 下面这段文字是我给你在网上找到的 你看看自己不符合哪一条
Die Anspruchseinbürgerung
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Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung
Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Lebensunterhaltsunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
Ausreichende Deutschkenntnisse
Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“)
Keine Verurteilung wegen einer Straftat
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Verlust bzw. Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben z.B.:
Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bzw. gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige und Lebenspartner
türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Assoziationsrechts der Europäischen Union mit der Türkei haben
Der Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung genügt nur, wenn sie zu einem Zweck erteilt wurde, der grundsätzlich zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland führen kann. Das gilt z. B. nicht bei einer Aufenthaltserlaubnis, die für ein Studium oder für einen vorübergehenden Aufenthalt aus humanitären Gründen erteilt wurde. Nicht ausreichend ist es, wenn zum Zeitpunkt der Einbürgerung nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besteht.
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Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Diese Voraussetzung erfüllt, wer seit acht Jahren seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt, oder z. B. als freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger ein Aufenthaltsrecht ohne Aufenthaltstitel.
Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz verkürzt sich diese Frist auf sieben Jahre.
Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn besonders gute Deutschkenntnisse nachgewiesen werden oder ein längeres ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein besteht. Bei der Entscheidung, ob besondere Integrationsleistungen vorliegen, hat die Einbürgerungsbehörde einen gewissen Spielraum.
Zeiten des Asylverfahrens werden bei anerkannten Flüchtlingen mitgerechnet. Dies ist der Fall bei Asylberechtigten im Sinne des Grundgesetzes oder wenn ein Abschiebungshindernis nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz festgestellt wurde (Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention).
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Lebensunterhaltsunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, und zwar wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nicht selbst zu vertreten hat. Das ist zum Beispiel der Fall:
bei Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung, wenn das intensive Bemühen um eine neue Arbeitsstelle nachgewiesen wird,
in einer besonderen persönlichen oder familiären Situation, z.B. wenn kleine Kinder betreut werden müssen,
bei Bezug von staatliche Leistungen während der Schulzeit, der Ausbildung oder des Studiums.
Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen.
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Ausreichende Deutschkenntnisse
Perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind für die Einbürgerung nicht erforderlich. Ausreichend ist, wenn mündliche und schriftliche Kenntnisse entsprechend den Anforderungen an die Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden.
Zum Nachweis geeignete Unterlagen sind:
Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses nach dem Aufenthaltsgesetz,
das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom,
vier Jahre Besuch einer deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung),
ein deutscher Hauptschulabschluss oder ein wenigstens gleichwertiger deutscher Schulabschluss (z.B. Realschulabschluss, Abitur),
Nachweis über die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule),
abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung.
Wer keinen dieser Nachweise vorlegen kann, muss eventuell nach Aufforderung durch die Einbürgerungsbehörde an einem Sprachtest teilnehmen (z. B. an einer Volkshochschule).
Ausnahmen gelten für Personen, die
aufgrund einer Krankheit oder Behinderung oder
aufgrund ihres Alters
die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht oder nicht mehr erwerben können. In diesen Fällen kann die Einbürgerungsbehörde ein entsprechendes ärztliches Attest verlangen.
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Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland ("Einbürgerungstest")
Ab dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige - in der Regel mit einem Einbürgerungstest - nachweisen, dass sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können. Dazu gehören Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, die aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen ausgewählt werden. 17 dieser Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren (vier Antwortvorgaben) richtig beantwortet werden.
Zur Vorbereitung auf den Test werden Einbürgerungskurse angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen ist aber nicht Pflicht. Es werden auch Unterlagen angeboten (z.B. im Internet), mit denen man sich selbständig auf den Einbürgerungstest vorbereiten kann.
Auf einen Einbürgerungstest kann verzichtet werden, wenn
die Kenntnisse durch eine entsprechende Schulausbildung in Deutschland (z.B. Hauptschulabschluss oder höherwertig) nachgewiesen werden können,
die erforderlichen Kenntnisse wegen einer Krankheit oder Behinderung oder aufgrund des Alters nicht erlernt werden können. In diesem Fall kann die Einbürgerungsbehörde ein entsprechendes ärztliches Attest verlangen.
Wichtig: Diese Voraussetzung gilt zwar erst ab dem 1. September 2008, wird aber bereits auf alle Einbürgerungsanträge angewandt, die ab dem 31. März 2007 gestellt worden sind und bei denen das Einbürgerungsverfahren am 1. September 2008 noch nicht abgeschlossen ist.
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Keine Verurteilung wegen einer Straftat
Eine Verurteilung wegen einer schwereren Straftat macht die Einbürgerung unmöglich. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verurteilungen im Ausland. Nach gewissen Fristen – je nach Schwere der Tat – werden solche Straftaten aber wieder aus dem Strafregister (Bundeszentralregister) gestrichen. Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Einbürgerung wieder möglich.
Wenn eine Verurteilung wegen einer Straftat im Ausland vorliegt, oder wenn ein Straf- oder Ermittlungsverfahren läuft, muss dies – soweit dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin bekannt - bei der Einbürgerungsbehörde angegeben werden. Bei Ermittlungen muss die Einbürgerungsbehörde mit der Entscheidung warten, bis die Ermittlungen abgeschlossen und möglicherweise eingestellt sind oder bis das Gericht entschieden hat.
Geringfügige Verurteilungen stehen der Einbürgerung nicht im Wege.
Mehrere Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen werden zusammengezählt. Ein Tagessatz Geldstrafe entspricht dabei einem Tag Freiheitsstrafe. Mehrere Verurteilungen werden nur dann nicht zusammengezählt, wenn ein Strafgericht eine niedrigere Gesamtstrafe gebildet hat.
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Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Im Grundgesetzes sind einige Prinzipien besonders geschützt. Das sind zum Beispiel die Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Trennung der Staatsgewalten, der Rechtsstaat und das Recht auf eine parlamentarische Opposition. Diese Prinzipien sollen garantieren, dass es keine Gewaltherrschaft gibt, staatliche Entscheidungen zum Beispiel über Wahlen und ein Parlament vom Willen des Volkes legitimiert sind, Rechte für alle gelten und Meinungsvielfalt und Parteien möglich sind.
Einbürgerungswillige müssen sich schriftlich zu diesen Prinzipien bekennen und erklären, dass sie nicht an verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilgenommen haben. Vor jeder Einbürgerung muss die Einbürgerungsbehörde außerdem bei den Verfassungsschutzbehörden eine Anfrage stellen.
Wer früher verfassungsfeindliche Überzeugungen vertreten hat, kann dennoch eingebürgert werden, wenn das Abrücken von diesen Überzeugungen der Einbürgerungsbehörde glaubhaft gemacht wird. Hierzu können z.B. Zeugen benannt werden.
Vor der Übergabe der Einbürgerungsurkunde muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin feierlich mündlich erklärt, dass er bzw. sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achtet und alles unterlassen wird, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das zuvor schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekräftigen.
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Verlust bzw. Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
Ein Grundgedanke im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist es, das Entstehen von Mehrstaatigkeit nach Möglichkeit zu vermeiden. Das heißt, die alte Staatsangehörigkeit soll bei der Einbürgerung in Deutschland nicht bestehen bleiben. Dies geschieht auf zwei Wegen: durch den Verlust oder die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit.
Es gibt aber Ausnahmen, bei denen eine Mehrstaatigkeit hingenommen wird.
Für Bürgerinnen und Bürger der Staaten der Europäischen Union und der Schweiz gilt eine Sonderregelung: Sie müssen vor einer Einbürgerung nicht ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Allerdings kann es sein, dass sie nach dem Recht des anderen Staates ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich in Deutschland einbürgern lassen. 回复 38# 鹏粉霏霏
{:5_381:} 超级感谢! Der Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung genügt nur, wenn sie zu einem Zweck erteilt wurde, der grundsätzlich zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland führen kann. Das gilt z. B. nicht bei einer Aufenthaltserlaubnis, die für ein Studium oder für einen vorübergehenden Aufenthalt aus humanitären Gründen erteilt wurde. Nicht ausreichend ist es, wenn zum Zeitpunkt der Einbürgerung nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besteht.
以上这段话就说明了,并非一定要有长期居留才能入籍的,如果说你在德国有工作签证也可以入籍,当然学生签证以及只有签证许可类型的,那就不行了。 楼主你好 你如果没有交满60个月的养老保险 那么就拿不到长居 没有长居的话 你就入不了籍
Diese Voraussetzung erfüllt, wer seit acht Jahren seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt
火之舞 发表于 2011-6-28 23:46 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这段材料通篇都是强调长居不是入籍前提。 所以说,入籍硬是要求先要60个月的养老保险或者长期居留严格来讲,不符合法律条例。具体还是得看各个州的政策了,祝大家都好运。 Der Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung genügt nur, wenn...
andylong 发表于 2011-6-29 08:48 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
的确法律条文这样写,但是我去问的时候工作人员就是这样说的,没有就是肯定不可以,而且不是拿到后就马上能申请的。如果工作人员不给申请表,是不是也没用,还是那个申请表可以自己在网上找得到?然后强行递申请? 回复 46# xuxij
申请表网上找得到的,不过各个地区的表格会有些不一样。而且有些pdf表格都带上本州的名字或logo,所以你可以到你所在的州的官网上找找看。表格可以自己下载填写。当强行递申请是不行的,一定要事先和工作人员沟通好,对方会给你列一个所需申请材料的清单。到时候材料凑齐后上交的时候需要原件和复印件,工作人员会当面一一检查原件,然后收走复印件。入籍考试的通过证明可以以后补交,但其它材料必须完整。 本帖最后由 火之舞 于 2011-6-29 16:35 编辑
这段材料通篇都是强调长居不是入籍前提。
irvine 发表于 2011-6-29 09:09 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这是在一个指导入籍的网站上找到的,跟长居没任何关系.再说了,入籍办公室的人可没时间跟你在这念法条. 本帖最后由 火之舞 于 2011-6-29 16:45 编辑
Der Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung genügt nur, wenn...
andylong 发表于 2011-6-29 08:48 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我们这个州很多俄罗斯人,自然就有很多人都想入籍.我正好赶上了,不过,我当时是拿着长居和长期工作合同的,所以自然他们没有理由刁难我.很顺利.
我记得当时我入籍的时候,第一件事儿他们问的就是我有没有长居,虽说法条里写着就算是没有长居也可以,但是条件是,不能是因为学习,第二不能是做慈善事业的.也就是说,需要一份长期的工作合同也可以吧?不过,我实在不知道什么叫做长期的工作合同.按理来说,我的工作属于公务员性质,一个萝卜一个坑,就算是这样,我们单位都常说要裁员裁员的,可惜到今天都没裁掉一位,反而多出很多没用的人来. 这是在一个指导入籍的网站上找到的,跟长居没任何关系.再说了,入籍办公室的人可没时间跟你在这念法条.
火之舞 发表于 2011-6-29 16:32 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
不知道你说这话什么意思。
但是下面这句话可以拿掉了。
楼主你好 你如果没有交满60个月的养老保险 那么就拿不到长居 没有长居的话 你就入不了籍
火之舞 发表于 2011-6-29 16:32 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif 谢谢 火之舞 同学的回答{:5_335:} 我的新问题
无绑定工签是默认就是5年,还是申请来的??
大家就是拿着坛子上贴的太有才了的那封Antrag就签来了吗?? 回复 36# 鹏粉霏霏
这个有点不靠谱啊!!!!! 回复 43# andylong
对的!中间只是oder , oder 的关系。不是 und 的关系。只要符合其中一个条件就可以了。只要有有效的Aufenthaltserlaubnis in Deutschland seit 8 Jahre kann man sich schon für Einbürgerung beantragen..ich habe mir persönlich so verstanden.. und bei mir liegt es gar kein Problem.. 回复 49# 火之舞
你好,我想问一下入德国籍后,对以后想回国的话,有什么不利的地方吗?比如说:老了的时候想回国住,落叶归根那个样子的。我还可以在国内拿养老金吗?还有,就是如果,只是如果,如果要回国继承父母财产这方面,会不会有不利的影响? 谢谢。 回复 53# moamoazj2003
是有点啊。
不过拜恩就是这样。
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