Es ist doch ein interessantes Thema!
Folgendes habe ich in der Verbraucherzentrale Bremen gefunden:
Was ist von Krediten "ohne SCHUFA-Auskunft" zu halten?
Fallen Sie nicht auf Kredithaie herein, die Ihnen Geld ohne SCHUFA-Abfrage in Zeitungsanzeigen oder im Internet anbieten. Das ist garantiert unseriös und viel zu teuer. Achten Sie nicht nur auf den Zins, sondern auch auf die hohen Bearbeitungsgebühren und die Kreditnebenkosten.
Es hat wahrscheinlich weniger mit LZ's Frage zu tun. Aber folgendes ist das endscheidende!
Wenn Sie bei der Bank einen Kredit anfragen, wird diese Anfrage auch an die SCHUFA mitgeteilt. Diese Mitteilung an die SCHUFA mit dem Merkmal "Anfrage Kredit" beeinflusst Ihren Schufa Score und bleibt für 1 Jahr dort gespeichert.
Zwar bleibt der Eintrag für die Kreditinstitute nur 10 Tage sichtbar. Der Scorewert, welcher durch die Kreditanfrage verschlechtert wurde bleibt jedoch weiter für 1 Jahr.
Neben den genannten negativen Effekten hat der Schufaeintrag bei der Kreditanfrage auch den folgenden Nachteil:
Wenn der Kredit nicht zustandekommt und der Kreditsuchende kurz darauf bei der nächsten Bank einen Kredit haben will, können die nächsten Banken die vorhergegengenen Einträge mit dem Merkmal "Anfrage Kredit" sehen. Die Banken erkennen auch, dass kein Kredit bei den vorherigen Banken zustandegekommen ist. I.d.R. geehen Banken davon aus, dass die vorherigen Anfragen Abgelehnt wurden. Somit können bei den nächsten Kreditanfragen die Kreditentscheidungen und auch die Kreditkonditionen negativ beeinflusst werden.
Die Banken können sich den Eintrag in die SCHUFA zu nutzen machen, um den Kunden an sich zu binden, da durch die verschlechterung der Schufa die voraussetzungen bei der nächsten Bank schlechter werden.
Nach Stand Wikipedia speichert SCHUFA tatsächlich die Anfrage!
Inhalte
Folgende Daten werden gespeichert:
Kontaktdaten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
aktuelle Anschrift, frühere Anschriften
Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
ausgegebene Kreditkarten
Einrichtung eines Telekommunikationskontos
Kundenkonten des Handels, Versandhandels
Abweichendes Zahlungsverhalten:
Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot
Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs)
Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
Anfragen
Anfragen nach Branche
Konditionsanfragen
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