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[其它] 请教孩子的国籍

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发表于 2013-7-25 19:07 | 显示全部楼层 |阅读模式

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求知道的XDJM指教,爸爸是德国本地人,妈妈是中国人,生了小孩,孩子是哪国的国国籍啊?另,在中国生和在德国生,对孩子有什么影响?
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发表于 2013-7-25 19:51 | 显示全部楼层
Nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gibt es zwei Arten, mit der Geburt Deutsche oder Deutscher zu werden:
Deutsche/Deutscher nach dem Abstammungsprinzip
Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, braucht sich um seine Staatsangehörigkeit wenig Gedanken zu machen. Für sie oder ihn ist es selbstverständlich, mit der Geburt die Staatsangehörigkeit der Eltern zu haben. Das ist das sogenannte Abstammungsprinzip. Es hat heute folgenden Inhalt:
Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind. Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit spielt es keine Rolle, wenn der andere Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit dieses Elternteils erwerben. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten.
Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit auf Dauer deutscher Staatsbürger. Die Optionsregelung (siehe Seite 14 ff.) gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.
Deutsche/Deutscher nach dem Geburtsortprinzip – „Optionskinder“
Zusätzlich zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit. Wenn beide Elternteile keine deutschen Staatsangehörigen sind und das Kind ab dem 1. Januar 2000 in Deutschland geboren wurde, ist es unter bestimmten Voraussetzungen automatisch Deutsche oder Deutscher.
Es gelten hierfür folgende Voraussetzungen:
Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes muss zumindest ein Elternteil
 sich seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und
 ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben.
Gewöhnlich und rechtmäßig ist der Aufenthalt einer Person, wenn ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt und wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis hat oder z. B. als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ein Aufenthaltsrecht ohne Aufenthaltstitel besitzt. Zeiten, in denen Personen nur eine Duldung hatten, werden nicht berücksichtigt.
Zeiten eines Asylverfahrens in Deutschland werden dann mitgerechnet, wenn das Verfahren positiv ausgegangen ist, also die Anerkennung als Flüchtling erfolgt ist. Dies ist der Fall, wenn
 entweder die Anerkennung als Asylberechtigter im Sinne des Grundgesetzes erfolgt ist oder
 ein Abschiebungshindernis nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz festgestellt wurde und die oder der Betreffende deshalb Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist.
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben z. B.
 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG,
 freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger bzw. gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörige und
 türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Assoziationsrechts der Europäischen Union mit der Türkei haben.
Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Das Kind ist automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher.
Der Standesbeamte, der die Geburt festhält, muss nur überprüfen, ob die genannten Anfor-
Thema › Titel 12 II. Deutsche/Deutscher durch Geburt Kopfzeile 13
derungen erfüllt sind. Deshalb müssen die Eltern auf einem Formular die entsprechenden Angaben machen.
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Auch vor Abschluss dieser Prüfung des Standesbeamten ist das Kind jedoch rechtlich gleichberechtigter deutscher Staatsangehöriger, wenn die genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Geburt vorlagen. Es gilt jedoch eine Besonderheit:
Das Kind wird in vielen Fällen mit der Geburt über das Abstammungsprinzip auch jene ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) erwerben, die die Eltern besitzen. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Nach dem Optionsmodell (im Einzelnen siehe nächstes Kapitel) muss es sich aber nach Erreichen der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) grundsätzlich entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will.
Wer zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 1. Januar 2000 als Kind von zwei ausländischen Elternteilen in Deutschland geboren wurde, kann nicht Deutsche oder Deutscher nach dem Geburtsortprinzip sein, weil die Regelung erst ab dem 1. Januar 2000 in Kraft trat. Nach einer Übergangsregelung konnten diese Kinder aber unter ähnlichen Bedingungen auf Antrag eingebürgert werden (§ 40b Staatsangehörigkeitsgesetz). Der Antrag nach der Übergangsregelung musste bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden. Auch diejenigen, die nach der Übergangsregelung eingebürgert wurden, sind optionspflichtig.
Wenn die Eltern diese Möglichkeit damals nicht genutzt haben, gibt es heute keine Möglichkeit mehr, das Verfahren nachzuholen. Zwischen 1990 und 1999 Geborene können nur über die allgemeinen Einbürgerungsregelungen¹ Deutsche oder Deutscher werden. Das gilt außerdem für alle Personen, die vor dem 1. Januar 1990 als Kind von ausländischen Eltern in Deutschland geboren wurden. Bei der „normalen“ Einbürgerung entsteht keine Optionspflicht.
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发表于 2013-7-25 19:52 | 显示全部楼层
在德国生,肯定是德国籍了,在国内生,可以入中国户口,但是出来要办理护照签证,很麻烦,但也总比没有中国籍要好
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发表于 2013-7-25 19:56 | 显示全部楼层
猫爸 发表于 2013-7-25 20:13
小孩子刚生出来,是没有国籍的。16岁之后再选择。
德国是血统法,父亲是德国人,才能继承德国国籍,妈妈的 ...

只要父母其中一人是德国籍,子女自出生自然获得德国国籍,不存在选择问题。中国国籍就复杂了,不是很清楚。估计在德国生是拿不到中国护照的,在中国生,能否上户口?估计也不行。
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