我靠,扣分不是2年之后自动消掉啊!
我刚才上网查了一下,不是2年自动消除,如果两年之内有新的罚分,自动延长2年靠,真的嘛{:5_309:}
还是我理解错了 是的 身上没分的轻松飘过。。。 是啊 学理论的时候不是也有讲道吗 {:4_306:} 我不懂,但是我好轻松 清风过 发表于 2013-12-30 15:25
是的
靠,没法开了 chocomoo 发表于 2013-12-30 16:20
身上没分的轻松飘过。。。
{:5_338:}我也没有
有个朋友被拍,我上网查的时候发现
这tnnd太无耻了 lashing 发表于 2013-12-30 16:32
是啊 学理论的时候不是也有讲道吗
{:5_334:}我的理论是几百年前学的
{:5_338:}好久的说 苦咖啡 发表于 2013-12-30 16:46
{:5_327:}什么状况 姽婳将军 发表于 2013-12-30 23:49
我不懂,但是我好轻松
这头像我喜欢{:5_319:} 在什么地方查得啊? 是这样。 allenyoung 发表于 2013-12-31 17:41
在什么地方查得啊?
frensburg ldstar2006 发表于 2014-1-1 10:40
是这样。
{:5_313:} 怎么查自己的Punkt,具体说说 求查分网址??? 扣分是五年后才会消掉 不是两年 lpas 发表于 2014-1-1 11:11
怎么查自己的Punkt,具体说说
Über Ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister können Sie
sich jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren. Ein
Antragsformular kann im Internet abgerufen werden unter
www.kba.de oder www.adac.de. Richten Sie Ihre schriftliche
Anfrage mit Ihren Personendaten und amtlich beglaubigter
Unterschrift oder vergrößerter Kopie der Vorder- und Rückseite
des Personalausweises/Passes und persönlicher (nicht
amtlich beglaubigter) Unterschrift an: Kraftfahrt-Bundesamt,
24932 Flensburg. Die Auskunft ist gebührenfrei. Mit dem
neuen Personalausweis (nach dem 1. November 2010 ausgestellt)
ist die Antragstellung unter www.kba.de auch online
möglich. chinapope 发表于 2014-1-1 11:17
求查分网址???
Über Ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister können Sie
sich jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren. Ein
Antragsformular kann im Internet abgerufen werden unter
www.kba.de oder www.adac.de. Richten Sie Ihre schriftliche
Anfrage mit Ihren Personendaten und amtlich beglaubigter
Unterschrift oder vergrößerter Kopie der Vorder- und Rückseite
des Personalausweises/Passes und persönlicher (nicht
amtlich beglaubigter) Unterschrift an: Kraftfahrt-Bundesamt,
24932 Flensburg. Die Auskunft ist gebührenfrei. Mit dem
neuen Personalausweis (nach dem 1. November 2010 ausgestellt)
ist die Antragstellung unter www.kba.de auch online
möglich. killerclaude 发表于 2014-1-1 11:23
扣分是五年后才会消掉 不是两年
Eintragungen im VZR werden grundsätzlich nach Ablauf bestimmter
Fristen getilgt. Die Frist beträgt bei Entscheidungen
wegen einer Ordnungswidrigkeit zwei Jahre. Werden während
dieser Zeit andere strafrechtliche oder verwaltungsbehördliche
Entscheidungen im VZR eingetragen, verlängert
sich die Tilgungsfrist der ersten Eintragung um die Tilgungsfrist
der weiteren Eintragungen.
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