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楼主 |
发表于 2014-2-6 12:14
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ich kann nachvollziehen, dass die Verkäuferin nicht für eine bald verkaufte Wohnung noch investieren möchte. Das ist verständlich aber nicht selbstverständlich. Aus folgenden Gründen bin ich nicht bereit, die Kosten für das neue Laminat zu übernehmen:
1. Die Vereinbarung zwischen dem alten Eigentümer und der Hausverwaltungüber das Neuverlegen von Laminat, die bereits zustandgekommen und wirksam worden ist, ist nur zwischen den beiden Parteien, selbstständlich auch für die Verkäuferin als Erbe, verbindlich. Insoweit sollte keinerlei Zahlungspflicht für mich als dritte Partei entstehen. Zudem schuldet nach § 4 Abs. 4 unseres Kauftragsentwurfs "der Verkäufer (...) den lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang des Vertragsgegenstandes." Gesagt getan!
2. Natürlich stellt der neue Laminatboden eine Wertsteigerung für die Wohnung dar, das habe ich schon bei der ersten Wohnungsbesichtigung gewußt. Ich bin aber nur deshalb bereit, den Kaufpreis in der im Vertragsentwurf genannten Höhe zu bezahlen, weil ich vom Mieter erfahren habe, dass der alte Eigentümer auf seine Kosten in der Wohnung neues Laminat verlegt. Meine Erwartung für die Erneuerung des Bodenbelags ist also schon im Kaufpreis inbegriffen. Falls die Verkäuferin nicht bereit ist, die Kosten zu übernehmen, müsste der Kaufpreis entsprechend reduziert werden. |
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