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Schäden an Fahr­zeugen
Sturm­schäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei mindestens Wind­stärke acht die Voraus­setzung ist. Besser haben es Auto­fahrer mit einer Voll­kasko­versicherung: Hier sind auch wind­bedingte Schäden unter Wind­stärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Voll­kasko auch Schäden durch herum­fliegende Gegen­stände wie Ziegel oder Äste. Wer allerdings wegen des Sturms einen Unfall verursacht, braucht schon eine Kfz-Voll­kasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Bei Voll- und Teilkasko­versicherung müssen Betroffene Schäden bis zu der gewählten Höhe ihrer Selbst­beteiligung jedoch selbst tragen. Zurück­gestuft werden Geschädigte aber nur nach selbst verschuldeten Schäden. |
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