行李携带肉奶制品入境德国即欧盟的有关规定
Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist nach der Verordnung (EG) Nr. 206/2009 (privates Reisegepäck) das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen aus Drittländern untersagt. Vom Einfuhrverbot ausgenommen sind in geringen Mengen und unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Dazu gehören Säuglingsnahrung, medizinische Spezialnahrung, medizinisches Spezialheimtierfutter, sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (beispielsweise Honig) bis maximal zwei Kilogramm pro Person, Fisch/Fischereierzeugnisse bis maximal 20 Kilogramm oder einzelner Fisch auch schwerer pro Person. Eine Reihe von Lebensmitteln, die nur einen ganz geringen Anteil an verarbeiteten Erzeugnissen tierischen Ursprungs enthalten und von denen kaum ein gesundheitliches Risiko ausgeht, beispielsweise Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade, dürfen ohne Mengenbeschränkung als Reiseproviant eingeführt werden.概括:
1 肉,奶以及制品禁止。
2 少量动物源性制品,例如婴儿食品,药品,宠物饲料,蜂蜜等每人最多2公斤。
3 鱼和鱼制品每人20公斤,单条鱼可更多。
4 其他极少包含动物源性成分以及很难产生健康风险的食品例如面包蛋糕巧克力等没有量的限制。
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