https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/kaufvertrag-privat-an-privat.pdf
Laut Gesetz geht schon mit Veräußerung des Kfz die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach Fahrzeugübergabe vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.
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