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既然人已经在德国,那么一般可以按照法律在德国办。先向外管局的头说清情况(挂号信),根据就能办下来,不行就通过律师办。实在不行再回国办。见:
1.
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
1. er ein nationales Visum (§ 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, ........
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__39.html
2.
Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und Aufenthaltszwecken in Deutschland
... ...
Beantragt ein Drittstaatsangehöriger aus dem Inland einen Aufenthaltstitel zu einem anderen als dem bisherigen Aufenthaltszweck bzw. zu einen anderen Zweck als dem zu dem er das Einreisevisum beantragt hatte, dann prüft die Ausländerbehörde, ob die Voraus-setzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erfüllt sind, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den neuen Aufenthaltszweck vorliegen und keine Ausschluss-gründe greifen.
德国联邦移民、难民局:在德国更换居住许可和居住理由。第27页,第二段:
https://www.bamf.de/SharedDocs/A ... ublicationFile&v=19
个人看法,仅供参考。
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