Kürzung der Pendlerpauschale
Viele Arbeitnehmer lassen sich einen Freibetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf der Lohnsteuerkarte 2007 eintragen. Seit dem 1.1.2007 gilt die Pendlerpauschale aber nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer. Der Freibetrag wurde entsprechend gekürzt.Der Bund der Steuerzahler rät allen Betroffenen, Einspruch gegen die Kürzung des Freibetrages einzulegen und die Eintragung des Freibetrages auch für die ersten 20 Kilometer zu fordern.
Zusätzlich ist erforderlich, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, nämlich auf die Eintragung des Freibetrages in voller Höhe, zunächst beim Finanzamt gestellt wird. Diesen Antrag wird ein Finanzamt aufgrund der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung zurückweisen. Daraufhin muss der Antrag beim zuständigen Finanzgericht erneut gestellt werden. Zur Begründung des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung kann auf die Begründung des Einspruchs zurück gegriffen werden.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung trotz der dagegen erhobenen Bedenken für verfassungsgemäß erachtet, Aussetzungszinsen erhoben werden.
Ein vom Bund der Steuerzahler entworfenes Musterschreiben zum Einspruch kann hier heruntergeladen werden.
大家税卡上面 Freibetrag 这一项都让填了吗? 如果 前20 公里不算的话,大概少多少netto啊? 我现在税卡上这一项根本就是空着,我估计很多人都是这样吧?去上班的车费每月也真的不少,大家讨论讨论,怎样能弥补! $frage$ $frage$ $frage$
好象没人知道啊!
大家离公司都很近吗?
$frage$ $frage$ $frage$
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