laodeguo 发表于 2007-5-9 21:44

是过来人,但不了解近况是否有变化

1997年入的籍
先看看入籍的条件
一) 同拥有德籍的人结婚满五年
二) 连续工作八年,交税
学习时间好像靠不上吧?
但德国对特殊人才有特批的情况,但很少.
我知道入籍的中国人大都走的这个过程

harebaby 发表于 2007-5-9 22:04

我的朋友在莱法,她就是学习时间算上的,年初拿到的.当然申请国籍时必须有工作!:)

laodeguo 发表于 2007-5-9 22:05

Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt

Gerade ehemalige Studenten, die - warum auch immer - nun eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stellen diese Frage gerne. Bei einer "normalen" Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz wird ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von acht (ggf. auch sieben) Jahren gefordert. Es ist unstrittig, dass die (frühere) Aufenthaltsbewilligung, jetzt Aufenthaltserlaubnis für das Studium zum rechtmäßigen Aufenthalt gehört. So steht es auch in Nr. 85.1.1 der Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV). Die Frage, ob diese Zeiten auch zu den Zeiten des gewöhnlichen Aufenthaltes zählen, ist jedoch strittig. Die Kommentierungen gehen in der Mehrheit davon aus, dass der Aufenthalt praktisch auf Dauer ausgerichtet gewesen sein musste. Das ist aber bei ausländischen Studenten nicht der Fall. Ausländerrechtlich ist bisher klar gestellt, dass es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelte, der an einen bestimmten Zweck gebunden war (Studium).
Laut einem Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen (Mitte Januar 2004) wird von dort nunmehr die Meinung vertreten, dass Bewilligungszeiten angerechnet werden können. Dieses ist ein Ergebnis, dass aus einer Referentenbesprechung der Länder kommt. Die Mehrheit der Bundesländer soll dieser Auffassung sein.

Fazit: Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dem Thema. Also bitte mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde abklären.

[ 本帖最后由 laodeguo 于 2007-5-9 23:11 编辑 ]

情以何堪 发表于 2007-5-19 22:21

原帖由 落花微雨 于 2007-5-9 10:54 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

我可以很明确的说,莱法州计算学习时间,我自己曾经去当时所在城市的Einbuergeramt问过,而且也打电话去州里问过。
我想问一下,如果是在巴符州学习的,而在莱法州工作,那么在莱法州申请入计算学习时间吗,谢谢
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