oujisama 发表于 2007-9-8 07:47

恩   就当是个教训吧    :(

太有才了 发表于 2007-9-11 08:03

Du kannst probieren, den Vertrag gemäß §119 BGB anzufechten. Es ist aber wichtig, dass nach §121 BGB die Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen muss, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (Anfechtungsfrist: normalerweise nicht länger als 2 Wochen). Daher sollst Du einen Brief so schnell wie möglich per Einschreiben schicken. Außer Briefkosten hast Du sowieso kein Risiko, noch mehr zu verlieren. Ich würde auf jeden Fall mal probieren. Man kann (muss aber nicht) z.B. wie folgt schreiben:
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„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Zusendung der Unterlagen als Beweis dafür, dass der von Ihnen genannten Vertrag (kostenpflichtiges Abonnement) wirksam zustande gekommen ist. Vorsorglich erkläre ich gemäß §119 BGB Anfechtung meiner Willenserklärung bei dem Abschluss des Vertrages vom xx.08.2007.

Am xx.08.2007 habe ich bei Ihnen einen Vertrag für Probeabonnement abgeschlossen. Dabei wurde mir ausdrücklich erklärt, dass das Probeabonnement kostenlos und unverbindlich ist. In diesem Zusammenhang muss nach Rechtsprechung ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher nicht im Fließtext den Hinweis der Zahlungspflicht suchen. (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2004 – Az. I ZR 142/02). Weist ein Dienstanbieter blickfangmäßig auf die Bezugsmöglichkeit einer Gratisleistung hin, ohne hinreichend deutlich und in ähnlicher Form wie diese Blickfangwerbung eine tatsächlich bestehende Zahlungspflicht herauszustellen, liegt der Fall einer irreführenden und unzulässigen Blickfangwerbung vor (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2007 - Az. 17 O 490/06). Wer ein Probeabonnement abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07).

Meine Irrtumsanfechtung erfolgt aber nur vorsorglich für den Fall, wenn der von Ihnen genannten Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Nach §119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es nach §142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

XYZ“

oujisama 发表于 2007-9-11 15:22

德语比较烂的说   是不是应该赶紧写信   我这又很多同学也是收到   但是他们都不理   也最后没什么事情不知道我还用不用

lian_diary 发表于 2007-9-11 17:54

原帖由 oujisama 于 2007-9-11 16:22 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
德语比较烂的说   是不是应该赶紧写信   我这又很多同学也是收到   但是他们都不理   也最后没什么事情不知道我还用不用

晕倒了,你LS那位有才兄不是帮你写好了封信吗?

收到Mahnung后不理,钱会越来越多的,难道你想一直不理?

oujisama 发表于 2007-9-11 19:28

谢谢了   $送花$
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