问题解决了
多谢大家的回复[ 本帖最后由 ichdich 于 2008-6-9 19:08 编辑 ] 去报户口的地方办。需要一段时间,3-6周。
回复 #1 ichdich 的帖子
到入德国籍这一步,应该不要中国出具了吧(正常情况下,来德国也好多年了)。理论上,没有要求0犯罪记录,只要不超过标准:
Ein Anspruch auf Einbürgerung ist jetzt ausgeschlossen bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder bei einer Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem werden jetzt mehrere Verurteilungen zusammengerechnet.
当然完全没有犯罪记录最好,谁不想历史清白呢:cool: 原帖由 天上的一片云 于 2007-9-27 12:30 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
去报户口的地方办。需要一段时间,3-6周。
好象有一次在签证的地方办了Fuehrungszeugnis,也许是在同一建筑,忘了$郁闷$ 好象不用自己办吧。
入籍办会把你的材料转交给警察局审查一番的。 Führungszeugnis
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Ein Führungszeugnis (Deutschland), Strafregisterbescheinigung (Österreich, früher Leumundszeugnis), im Gebrauch der EU criminal record certificate, ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten (Vorstrafen) einer Person.
Deutschland
Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.
Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob, und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 (2) BZRG).
Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):
1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),
3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind.
Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches (privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht.
Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.
Diese Regelung gilt auch in anderen Fällen, in denen Antragsteller ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen müssen. Nachstehend der Wortlaut des § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG: „Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird.“ Dieselbe Regelung gilt für die Einsichtnahme in den Bundeszentralregisterauszug (§ 42 BZRG)
Führungszeugnisse (sowohl private - Belegart N, als auch behördliche - Belegart O) werden beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt und dann per Post dem Empfänger zugestellt (beim privaten), bzw. an die Behörde, die das Führungszeugnis verlangt (beim behördlichen), wobei vorherige Übersendung an das Amtsgericht möglich ist (Belegart P), wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird.
Bestimmte Behörden (genannt in § 41 BZRG - z. B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim GBA anfordern, ohne dass der Betreffende davon Kenntnis erhält.
* Ein Führungszeugnis ist kostenpflichtig (13 Euro).
* Die Anforderung des Bundeszentralregisterauszugs zur Einsichtnahme ist kostenlos. 入籍是虽然要保证没有前科,但是不需要自己办理什么无犯罪证明。你的材料会自动转到联邦警署进行核查。关于国内的部分,就无从考证了,不做亏心事,也不怕鬼敲门。
至于Führungszeugnis,的确存在,但是入籍时并不需要。除非,搂主当地入籍办要求。 哦,这我就明白了,就是说我去入籍的地方交申请表,其他的我都不用操心了。那出生证明呢?
Keine Verurteilungen wegen Straftaten (Ausnahmen: s. § 12 a StAG) 这个不需要自己弄个国内的证明么。犯罪记录本人肯定是没有,只是想多问问申请前材料准备的齐全点,少走点弯路。
还要请教有经验的前辈,那我自己都需要准备什么材料。
[ 本帖最后由 ichdich 于 2007-9-28 09:30 编辑 ] 原帖由 ichdich 于 2007-9-28 09:06 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
哦,这我就明白了,就是说我去入籍的地方交申请表,其他的我都不用操心了。那出生证明呢?
Keine Verurteilungen wegen Straftaten (Ausnahmen: s. § 12 a StAG) 这个不需要自己弄个国内的证明么。犯罪记录本 ...
入籍办那里有要求的材料清单。各个地方可能有差异
出生证明是必须的。家乡公证处办,国内
许多城市可同时出德语证明。
比申请永居材料要少点,过程简单点。
[ 本帖最后由 wey 于 2007-9-28 10:26 编辑 ] 入籍办那里有要求的材料清单。各个地方可能有差异
出生证明是必须的。家乡公证处办,国内
许多城市可同时出德语证明。
哦,是这样,不过我们这个地方在语言上是有点变态,我是这边大学毕业,我想入籍缩短到7年他非要我ZD,所以我还要去考试,劳民伤财。
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