萧清泉 发表于 2008-7-28 21:11

如果没有失业金I,也没有其他稳定经济来源,那么入籍被拒的可能性不小。

关于签证,你可以先看一下我这个帖子
http://dolc.de/forum/viewthread.php?tid=694202
没有失业金的情况下,是否给签证,给多久,由办事人员考量,柏林的情形是三个月,分两次给。

小八 发表于 2008-7-28 22:53

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如果没有失业金I,也没有其他稳定经济来源,那么入籍被拒的可能性不小。

关于签证,你可以先看一下我这个帖子
http://dolc.de/forum/viewthread.php?tid=694202
没有失业金的情况下,是否给签证,给多久,由办事 ...
其他稳定的来源是什么意思呢,如果家里给寄一笔生活费1,2万,当自己的存款,可以吗?

萧清泉 发表于 2008-7-29 14:03

存款不行。
稳定生活来源指有规律的收入。比如退休金、工资等等。

DLIII 发表于 2008-7-29 14:07

说句题外话: 和AG绑定的工作签证, 一旦失业, 就失去签证居留, 是不是也就不能拿失业金? 如果是, 工作期间必须交失业保险, 实在太不公平。

萧清泉 发表于 2008-7-29 14:11

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说句题外话: 和AG绑定的工作签证, 一旦失业, 就失去签证居留, 是不是也就不能拿失业金? 如果是, 工作期间必须交失业保险, 实在太不公平。
和公司绑定的工作签证,只要符合领取失业金的资格,失业后马上可以拿ALG I,而且不会失去签证居留,这一点我可以确定。

同等条件的外国人失业后无权领取ALG I是违宪的。

DLIII 发表于 2008-7-29 14:36

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和公司绑定的工作签证,只要符合领取失业金的资格,失业后马上可以拿ALG I,而且不会失去签证居留,这一点我可以确定。

同等条件的外国人失业后无权领取ALG I是违宪的。

哦, 谢谢回答。

你知道不知道, 如果离开德国, 继续失业, 是不是在规定期限内还能拿到失业金?

萧清泉 发表于 2008-7-29 16:48

在ALG I Anpruch的有效期限内,你可以去任何地方。
唯一的制约是,有些地区外办开出的Fiktion不允许离境。

jochenkan 发表于 2008-7-29 17:42

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哦, 谢谢回答。

你知道不知道, 如果离开德国, 继续失业, 是不是在规定期限内还能拿到失业金?
人是不能长期离开德国的。失业者必须积极配合找工作,劳工局的人会邀请失业者面谈,会打电话,甚至上门,如果他们确定失业者没有尽义务,就会受到sanktion,也就是只能拿到部分的失业金直至全部取消。

萧清泉 发表于 2008-7-29 23:55

原帖由 jochenkan 于 2008-7-29 18:42 发表 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif

人是不能长期离开德国的。失业者必须积极配合找工作,劳工局的人会邀请失业者面谈,会打电话,甚至上门,如果他们确定失业者没有尽义务,就会受到sanktion,也就是只能拿到部分的失业金直至全部取消。
这是ALG II的义务

jochenkan 发表于 2008-7-30 17:15

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这是ALG II的义务
ALG I也是这样要求的。

Meldepflicht und Meldepflichtumfang
Während der Zeit, für die Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, besteht die Verpflichtung,

sich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit persönlich zu melden und
zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, falls Sie Ihre Agentur für Arbeit dazu auffordert.
Eine Aufforderung zur Meldung kann zum Zweck

der Berufsberatung
der Vermittlung in eine berufliche Ausbildungs- oder Arbeitsstelle
der Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen
von Entscheidungen im Leistungsverfahren
der Prüfung des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen (Beschäftigungslosigkeit Beschäftigungssuche)
erfolgen.

Ihre Agentur für Arbeit kann bestimmen, dass die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fortwirkt, wenn Sie am Tag der Meldung erkrankt sind. Ist eine solche Fortwirkung in Ihrer Meldeaufforderung enthalten und sind Sie am Tag des vorgesehenen Meldetermins arbeitsunfähig krank, sind Sie verpflichtet, sich am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Auch wenn Ihr Anspruch ruht, zum Beispiel während einer Sperrzeit oder während eines Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Verfahrens, gilt diese Meldepflicht für die Zeit, für die Sie Leistungen beanspruchen.

Mitwirkungspflicht und Mitwirkungsumfang
Vor einer Bewilligung der Leistung und während ihrer Zahlung kann auf Ihre Mitwirkung nicht verzichtet werden.
Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Bewilligung erheblich sind.
Es kann auch notwendig werden, dass Sie

der Erteilung von Auskünften durch Dritte zustimmen,
Beweismittel benennen oder vorlegen,
persönlich vorsprechen oder sich untersuchen lassen müssen.
Auch die Bereitschaft zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen muss unter Umständen verlangt werden.
Wenn Sie solchen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird die Leistung eventuell ganz oder teilweise versagt oder entzogen.

Mitteilung von Änderungen
Wenn Sie eine Leistung beantragt haben oder beziehen, sind Sie auch verpflichtet, der Agentur für Arbeit solche Änderungen mitzuteilen, die für die Beurteilung Ihres Leistungsanspruches bedeutsam sein könnten.

Falls sich solche Änderungen ergeben, melden Sie diese bitte unaufgefordert und sofort, notfalls telefonisch, da nur so Sachverhalte, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen, rechtzeitig berücksichtigt und überzahlungen vermieden werden können.

Die Mitteilungspflicht besteht auch während einer Sperrzeit (oder anderen Ruhenszeiträumen) und sie gilt auch noch nach dem Ende eines Leistungsbezuges für solche Änderungen, die rückwirkend den Anspruch auf die Leistung beeinflussen könnten (wie etwa die rückwirkende Bewilligung einer Rente und ähnliches).

Ob eine Änderung für Ihren Leistungsanspruch von Bedeutung ist, prüft die Agentur für Arbeit. Bitte unterrichten Sie deshalb die Agentur für Arbeit auch in Zweifelsfällen.

Insbesondere in den nachstehend aufgeführten Fällen ist es wichtig, dass Sie sofort Ihre Agentur für Arbeit benachrichtigen:

bei Ansprüchen aus früherem Arbeitsverhältnis
bei Aufnahme einer Tätigkeit
bei Arbeitsunfähigkeit
bei Leistungen anderer Stellen
bei Rentenantrag/-bewilligung
bei Aufnahme einer Nebentätigkeit
bei Schulbesuch oder Studium
bei Ortsabwesenheit
bei Umzug
bei Änderung des Familienstandes
bei Steuerklassenänderung
bei Wegfall des Kindermerkmals
Bitte achten Sie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und teilen Sie Änderungen umgehend Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit mit. Die Befolgung dieser Mitwirkungspflichten liegt auch in Ihrem Interesse.

Sollten Sie falsche beziehungsweise unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht unverzüglich beziehungsweise überhaupt nicht mitteilen, müssen Sie nicht nur mit der Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern Sie setzen sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.

Leistungsmissbrauch wird mit modernen Methoden der elektronischen Datenverarbeitung aufgedeckt und von der Agentur für Arbeit nachdrücklich verfolgt und geahndet, um die Gemeinschaft der Beitrags- und Steuerzahler zu schützen. Die Agentur für Arbeit arbeitet hierbei mit anderen Behörden zusammen.
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