问一下两份工作的问题
想问一下大学毕业后
可不可以同时找两份和专业相关的工作
一份vollzeit
另一份teilzeit
关键是签证是否允许
签证和哪个挂钩
或者可以在哪个相关当局询问
另外税方面怎么样
谢谢 原帖由 felizia1101 于 2008-7-31 23:09 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
想问一下
大学毕业后
可不可以同时找两份和专业相关的工作
一份vollzeit
另一份teilzeit
关键是签证是否允许
签证和哪个挂钩
或者可以在哪个相关当局询问
另外税方面怎么样
谢谢
看这里 http://www.drweb.de/leseproben/nebenjob.shtml
Was sagt mein Arbeitgeber dazu?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Nebentätigkeiten nicht ohne weiteres verbieten. Andererseits untersagen viele Arbeitsverträge die Aufnahme von Nebenjobs oder machen sie zumindest abhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers. Ob die tatsächlich erforderlich ist, kommt ganz auf den Einzelfall an. Zwei Aspekte gilt es zu unterscheiden:
Erstens dürfen Sie Ihrem Chef keine Konkurrenz machen. Ein Angestellter, der mit Interessenten oder gar Kunden seines Arbeitgebers auf eigene Rechnung zusammenarbeitet, verletzt seine Loyalitätspflicht.
Zweitens darf Ihre Leistungsfähigkeit nicht unter Ihrer Nebentätigkeit leiden. Denn mit dem Arbeitsvertrag haben Sie nun einmal Ihre Arbeitskraft an Ihren Arbeitgeber verkauft. Beeinträchtigungen Ihrer Einsatzfähigkeit und Belastbarkeit muss Ihr Chef nicht in Kauf nehmen. Wenn Sie nachts und am Wochenende als Feierabend-Unternehmer durcharbeiten und daher tagsüber müde und unkonzentriert an Ihrem Arbeitsplatz sitzen, dann verletzen Sie Ihre Arbeitnehmerpflichten. Sie müssen zumindest die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beachten. Demnach darf die regelmäßige wöchentliche Durchschnittsarbeitzeit nicht länger als 48 Stunden sein. Wer eine 40-Stunden-Stelle hat, darf unter Strich pro Woche also höchstens einen weiteren Arbeitstag in eine Nebentätigkeit investieren.
Im Krankheitsfall oder während des Jahresurlaubs besteht Ihre Hauptpflicht als Arbeitnehmer darin, zu genesen oder sich zu erholen. Sie dürfen in solchen Zeiten also nicht einfach die Unternehmer-Kappe aufsetzen und fleißig Geschäfte machen! So verbietet das Bundesurlaubsgesetz "dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ausdrücklich.
Allerdings kann auch eine selbstständige geschäftliche Tätigkeit unter Umständen durchaus erholsam sein - etwa wenn sich der hauptberufliche Schreibtischtäter im Urlaub als Hotel-Animateur verdingt - oder umgekehrt. Der Fliesenleger, der während der Urlaubszeit die Internetseiten seines Heimatdorfs pflegt und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt. In jedem Fall gilt: Wer sich mit seinem Chef im guten Einvernehmen befindet und die Kirche im Dorf lässt, hat normalerweise nichts zu befürchten.
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