现在还有像语言班一样的课程了,里面一个老师说,有些题目她自己都不会。昏倒! 至于要不要户口本,是看每个地区的,各个地方最高法院的要求。我昨天沟通以后,standesamt的人还算友好,最后说,她和最高法院的人通过电话了,解释了情况,人家口头上同意了。今天她把文件再寄一次,希望一切都顺利吧!
每次当你觉得应该没什么问题的时候,总会有些始料不及的状况出来!唉!只能期待好运了! http://www.bmi.bund.de/
Staatsangehörigkeit
Ab 1. September 2008 wird der bundeseinheitliche Einbürgerungstest verbindlich
Die vom Bundesminister des Innern am 5. August 2008 erlassene Einbürgerungstestverordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft und führt bundesweit den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest ein. Damit werden die „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen, die nun als weitere Einbürgerungsvoraussetzung verlangt werden. Davon befreit sind alle, die noch keine 16 Jahre alt oder aufgrund Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind. Auch wer einen Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule (Hauptschule oder vergleichbarer bzw. höherer Abschluss) hat, braucht den Einbürgerungstest nicht abzulegen. mehr...
再贴一次。