达芬奇的眼泪 发表于 2008-9-5 17:34

德国的NE有变化:无社会保险也可拿长居(实战手册)

本人情况,2000年来德国,2004年毕业后工作,8月转为Aufenthalterlaubnis,北威洲,自由职业者,没有交过社会保险和任何养老保险。

对入德国籍没兴趣,但自知没交过社会保险,也没希望拿NE。在这里看到EG长居的申请,喜,申请之,被拒绝,签证官回信“Die Bestimmungen des § 9a AufenthG gelten nicht für Sie, da China nicht in der EU ist. Aber die Voraussetzungen sind ähnlich denen des § 9 AufenthG.Eine Niederlassungserlaubnis nach dieser Bestimmung kostet 85

名校博士 发表于 2008-9-5 17:45

我可以确认一下,现在签证官不看sozialversicherung的情况,08年8月份,慕尼黑情况(管辖字母:c)

Casablanca 发表于 2008-9-5 18:03

原帖由 名校博士 于 2008-9-5 18:45 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我可以确认一下,现在签证官不看sozialversicherung的情况,08年8月份,慕尼黑情况(管辖字母:c)

那你是不是 在2005年1月1日之前拿到Aufenthalterlaubnis的 呢?

xbbyysh 发表于 2008-9-5 18:11

为什么China不在EU就不能申请EU长居?法律里没有这条啊。
德国办事真是全凭Beamter一张嘴。

我还认识个朋友,都交了70多个月的Renteversicherung了,也没拿到NE,因为外办的人说要求拿满5年的AE才能申请。

达芬奇的眼泪 发表于 2008-9-5 18:16

我也觉得签证官挺搞笑的,如果中国在EU,我还申请EU的长居做什么啊

mood 发表于 2008-9-5 18:43

"在2005年1月1日之前拿到Aufenthalterlaubnis的,是无须60个月的社会保险的,之后的则是要要的,有兴趣的朋友可以自己去看看相关条款"

LZ 可否把相关的条例贴出来?

名校博士 发表于 2008-9-5 18:47

原帖由 Casablanca 于 2008-9-5 19:03 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


那你是不是 在2005年1月1日之前拿到Aufenthalterlaubnis的 呢?

不是,那个时候还是bewilligung。

达芬奇的眼泪 发表于 2008-9-5 18:53

原帖由 mood 于 2008-9-5 19:43 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
"在2005年1月1日之前拿到Aufenthalterlaubnis的,是无须60个月的社会保险的,之后的则是要要的,有兴趣的朋友可以自己去看看相关条款"

LZ 可否把相关的条例贴出来?
5 Niederlassungserlaubnis (für Ausländer aus Nicht EU-Staaten)

5.1 Niederlassungserlaubnis allgemein
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und der sicherste Aufenthaltsstatus in Deutschland den es für ausländische Staatsangehörige gibt, die nicht aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) / des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) oder der Schweiz kommen. Eine Niederlassungserlaubnis kann auf schriftlichen Antrag erhalten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Aufenthaltszeiten
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit:
•        5 Jahren (allgemein) - oder
•        3 Jahren ( § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG)
und asylberechtigt
und Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (§ 73 Abs. 2a AsylVfG), dass die Vorraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen - oder
•        3 Jahren
und mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen (Ehegatte/Lebenspartner,Elternteil oder Kind) in familiärer Lebensgemeinschaft lebend - oder
•        3 Jahren
und selbständige Tätigkeit seit 3 Jahren
und erfolgreiche Verwirklichung der geplanten Tätigkeit - oder
•        7 Jahren (§§ 22-26 AufenthG)
und Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.
Sprachkenntnisse
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, nachzuweisen durch erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses
Ausnahme:   
Nicht erforderlich für :
•        Asylberechtigte und
•        Ausländer, die seit 3 Jahren selbständig oder freiberuflich tätig sind.
Wenn eine mündliche Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache möglich ist für :
•        Ausländer, die in familiärer Lebensgemeinschaft mit einem deutschen
Staatsangehörigen (Ehegatte/Lebenspartner, Elternteil oder Kind) leben und
•        Ausländer, die vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren.
Die Betroffenen werden von der Ausländerbehörde vorgeladen, es wird im Gespräch geprüft wie die Verständigung erfolgt. Sollte eine einfache mündliche Verständigung nicht möglich sein, wird ein Integrationskurs verlangt.
Wohnung
Nachweis eines ausreichenden Wohnraumes für alle im Haushalt lebenden Personen durch aktuelle Bescheinigung des Vermieters (Formular: Wohnungsnachweis) bzw. (bei Wohnungs-/Hauseigentum) Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl.
Ausnahme: nicht erforderlich für
•        Asylberechtigte,
•        Ausländer, die seit 3 Jahren selbständig oder freiberuflich tätig sind und
•        Ausländer, die in familiärer Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen (Ehegatte/Lebenspartner, Elternteil oder Kind) leben.
Lebensunterhalt
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie
bei Arbeitnehmern (sofern Beschäftigung erlaubt ist):
•        aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, ggf. auch vom Ehegatten),
•        Arbeitsberechtigung.
bei Selbstständigen / Freiberuflichen:
•        Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters,
•        Genehmigung zur Gewerbeausübung,
•        Krankenversicherungsnachweis.
Bei Ehegatten die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die Voraussetzungen des gesicherten Lebensunterhalts und der ausreichenden Altersversorgung durch einen Ehegatten erfüllt werden und dieser auch im Besitz einer Arbeitsberechtigung ist.
Ausnahme: nicht erforderlich fürAsylberechtigte.
Altersversorgung
Nachweis der Altersversorgung:
Rentenversicherungsnachweise der Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalt (60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung)
Ausnahme: nicht erforderlich für
•        Ausländer, die sich in einer Ausbildung befinden,
•        Ausländer, die vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren,
•        Asylberechtigte.
Politische Grundkenntnisse
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet nachzuweisen durch erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses
Ausnahme: nicht erforderlich für
•        Ausländer, die vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren,
•        Asylberechtigte,
•        Ausländer, die seit 3 Jahren selbständig oder freiberuflich tätig sind und
•        Ausländer, die in familiärer Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen (Ehegatte, Elternteil oder Kind) leben.
Hinweise:Ehegatten
Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die Voraussetzungen des gesicherten Lebensunterhalts und der ausreichenden Altersversorgung durch einen Ehegatten erfüllt werden.

原文的链接在http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/weitere-themen/auslaender-migration-integration.html

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天上的一片云 发表于 2008-9-5 20:40

05年以前学生签证原则上不是AE,看样子有些地方算是AE。

wintertears 发表于 2008-9-5 20:50

LZ的情况应该不具有普遍性。他是自由职业者的身份,3年后取得长居,是不需要社会保险的。
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