一直以为德国不承认双重国籍
今天无意中看到的:Zweitpass für Deutsche im Ausland
Doppelte Staatsbürgerschaft
Dem zweiten Pass, der doppelten Staatsbürgerschaft steht nichts mehr im Wege...
Seit dem 1. Januar 2000 ist es Wahrheit geworden. Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann nun – aus
Sicht der deutschen Ge- setzgebung (mögliche Beschränkungen Ihres 'Gastlandes' beachten!) – die
ausländische Staatsbürgerschaft erworben, und dabei die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten
werden. Um das zu bewerkstelligen, muß vom Antragsteller halbwegs plausibel eine gewisse Bin-
dung an die alte Heimat deutlich ge-macht werden. Die zurückgelassene Kaninchenzucht im Hause
Ihrer Großeltern reicht da aber sicherlich nicht aus...
Möglich – mit einigen Hürden – ist auch die Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Mehr drüber, wenn Sie oben rechts 'intensiv' anklicken...Jetzt geht es:
Die doppelte Staatsbürgerschaft
Der Kompromiss zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht (StAG), den der Bundestag am 7. Mai
1999 mit breiter Mehrheit verab-schiedet hatte, wurde am 01.01.2000 rechtskräftig.
Das neu verabschiedete Gesetz beinhaltet u.a. einige Verbesse-rungen für im Ausland lebende
Deutsche, die eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerben, dabei aber ihre deutsche Staats-
bürgerschaft beibehalten wollen. Unter bestimmten (erfüllbaren) Auflagen, darunter "fortbestehen-
de Bindungen" an Deutschland, können Auslandsdeutsche, vor der Erlangung einer Staatsbür-
gerschaft ihres Wohnlandes, über ihre örtlichen Konsulate beim Bundesverwaltungsamt eine so-
genannte "Beibehaltungsgeneh-migung" (BBG) beantragen.
Die inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die
sogenannten allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zu deren Erlass das Bundesministerium des
Innern im Gesetzestext ausdrücklich ermächtigt wurde. Damit diese Ausführungsbestimmungen
rechtzeitig vorliegen, wurde dieser Teil vorzeitig in Kraft gesetzt und wirksam.
Gute Kriterien für fortbestehende Bindungen an Deutschland:
• Eltern / Verwandte ersten Grades noch in Deutschland.
• Grundbesitz / Immobilie(n) in Deutschland.
• Konto (Spar- und/oder Girokonto) oder andere Geldanlagen in Deutschland.
• Besuch deutscher Schulen; Besuche in Deutschland.
• Mitgliedschaft in deutschen Clubs, Vereinen usw.
Fragen Sie bei Ihrer zuständigen diplomatischen Vertretung nach dem BBG-Infopaket für die Bei-
behaltungsgenehmigung der deut-schen Staatsbürgerschaft. Wichtig: Erst die Bewilligung von
Deutschland abwarten, erst dann die Staatsbürgerschaft Ihres 'Gastlandes' beantragen. Ist sie
nämlich erst einmal weg, Ihre deutsche Staatsbürgerschaft, dann muß der etwas dornenreichere
(nicht sehr aussichtsreiche) Weg zur Rückerlangung der Staatsbürgerschaft beschritten werden.
Rückerlangung der deutschen Staatsbürgerschaft
Irgendwann, vor Jahren, haben Sie frustriert Ihren deutschen Pass in den Ofen geschmissen und
sind Albaner, Saudi oder Koreaner geworden? Und nun möchten Sie keinen Wehrdienst mehr in
Albanien absolvieren, haben erkannt, daß Ihre Ölquelle mehr Kamelurin enthält, als Mineralöl,
oder sie mögen einfach kein Hundefleisch mehr essen und wieder Deutscher werden?
Nun ja, es geht schon irgendwie. Ein Gesetz aus dem Jahr 1912 offeriert Ihnen die Möglichkeit zur
reuigen Rückkehr. Die Sache hat nur einen Haken: Sie müssen den Reichskanzler irgendwie aus-
findig machen...
Hier der Gesetzestext:
Staatsangehörigkeitsgesetz(1) vom 22. Juli 1913
(RGBl. I S. 583 - BGBl. III 102-1, zuletzt geändert durch Gesetz vom
15. Juli 1999 (BGBl. S. 1618) § 13)
Ein ehemaliger Deutscher, der sich nicht im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaa-
te, dem er früher angehört hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen
des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem sol-
chen abstammt oder als Kind angenommen ist. Vor der Einbürgerung ist dem Reichskanzler Mit-
teilung zu machen; die Einbürgerung unterbleibt, wenn der Reichskanzler Bedenken erhebt.
Nun ja - probieren Sie's halt mal...!
http://www.auswandern-aktuell.de/ 还有一个误区是:如果放弃中国国籍以后又想重新获得,并不如我们想象中的困难。只要有正当理由,还是可以恢复中国国籍的。
知道这一点的原因是因为认识一个熟人,他拿了德国某个邻国的国籍,现在这个国家的社会部鼓励华人归国养老,养老金一分不少,还给津贴,但只有一个要求就是要恢复中国国籍,具体如何不知道,不过听说政府开咨询会的时候使馆的工作人员都去了,说恢复国籍没问题。 养老金一分不少,$考虑$
不太理解这句,是原来中国这边要扣还是恢复国籍后德国不发了?LZ能解货一下吗 国内政策多妖啊,三天两头变,办事人一不高兴,你拿着法条给他擦屁股也没用,说穿了,有钱的,欢迎回来,没钱的,谁让你死外面去啦。 原帖由 achim 于 2008-9-19 20:35 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
养老金一分不少,$考虑$
不太理解这句,是原来中国这边要扣还是恢复国籍后德国不发了?LZ能解货一下吗
不是不是,这句话指,虽然恢复中国国籍,但是外国政府还是照付给这些恢复国籍,回中国养老的人养老金 原帖由 超妖 于 2008-9-19 20:36 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
国内政策多妖啊,三天两头变,办事人一不高兴,你拿着法条给他擦屁股也没用,说穿了,有钱的,欢迎回来,没钱的,谁让你死外面去啦。
这倒是,不过这个帖子讨论我原来认知里面的误区。
要是国内那些官朝三暮四就没办法了 原帖由 athena_hu 于 2008-9-19 20:38 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
不是不是,这句话指,虽然恢复中国国籍,但是外国政府还是照付给这些恢复国籍,回中国养老的人养老金
懂了,谢谢LZ 原帖由 athena_hu 于 2008-9-19 20:38 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
不是不是,这句话指,虽然恢复中国国籍,但是外国政府还是照付给这些恢复国籍,回中国养老的人养老金
这个不是变相敢人走嘛。为了减少人口压力,保护环境? 国人就是爱耍这些小聪明
有这个必要吗
这种人到哪个国家都让人烦
朝三暮四
跟猴样. 原帖由 achim 于 2008-9-19 20:43 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
懂了,谢谢LZ
不谢,我也是刚知道 原帖由 超妖 于 2008-9-19 20:43 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这个不是变相敢人走嘛。为了减少人口压力,保护环境?
据说是为老人谋福利,在外国生活不便,叶落归根回国养老。而且听说那里很多少数族裔比如土耳其什么的,早就享受这个福利很久了,就关于中国人的法例最近才通过,主要还是那些中国社团到处奔走的结果。 原帖由 athena_hu 于 2008-9-19 21:09 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
据说是为老人谋福利,在外国生活不便,叶落归根回国养老。而且听说那里很多少数族裔比如土耳其什么的,早就享受这个福利很久了,就关于中国人的法例最近才通过,主要还是那些中国社团到处奔走的结果。
$NO$ 真是这样就好了。总觉得有私心。 原帖由 necomancer 于 2008-9-19 20:45 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
国人就是爱耍这些小聪明
有这个必要吗
这种人到哪个国家都让人烦
朝三暮四
跟猴样.
人各有志嘛。
年轻的时候为外国社会贡献了自己的力量,年老以后想叶落归根,回国养老。养老金,保险费外国管,不添加国内社会的麻烦,而且在国内消费,某些方面来说是刺激国内经济。照我看来,没什么不好。况且,我听这个熟人说,很多人都在犹豫阶段,听说铁了心要回去的不到10%。
况且的况且,通过这个法例的是德国的邻国,德国要有这种政策,还不知道要等要二零零几呢
[ 本帖最后由 athena_hu 于 2008-9-19 21:15 编辑 ] 原帖由 超妖 于 2008-9-19 21:14 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
$NO$ 真是这样就好了。总觉得有私心。
你是说政府还是那些社团? Rechtlich ist es so: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.
Das StAG wurde übrigens während der 1. Regierung Schröder komplett überarbeitet und in seine heutige Form gebracht. 原帖由 athena_hu 于 2008-9-19 21:18 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
你是说政府还是那些社团?
政府啊,社团不就是为了自己的利益去通融的嘛。 那他们生病了怎么办?是这边的保险付钱吗? 原帖由 athena_hu 于 2008-9-19 21:14 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
人各有志嘛。
年轻的时候为外国社会贡献了自己的力量,年老以后想叶落归根,回国养老。养老金,保险费外国管,不添加国内社会的麻烦,而且在国内消费,某些方面来说是刺激国内经济。照我看来,没什么不好。况且, ...
再说那么美丽的环境,清新的空气,未掺假的食品,老人也扛不回去呀, 还是在新祖国走完最后这几步吧, 不败了你对童年的美好回忆, 不灭了后来者对外界的积极憧憬。 athena_hu 发表于 2008-9-19 20:30
还有一个误区是:如果放弃中国国籍以后又想重新获得,并不如我们想象中的困难。只要有正当理由,还是可以恢 ...
国籍恢复
因各种原因丧失国籍的人,在一定条件下还可以重新取得原有国籍。中国《国籍法》第13条规定:“曾有过中国国籍的外国人,具有正当理由,可以申请恢复中国国籍;被批准恢复中国国籍的,不得再保留外国国籍。”{:8_469:}
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