嘟嘟的心声 发表于 2008-10-1 19:49

飞机起飞时间提前,但是旅行社没有通知

我在德国的一家旅行社订的往返飞机票AIRBERLIN,7月27到9月28杜赛至北京的往返。但是这家旅行社没有通知我行程提前2个小时,7月27号当日回去的时候,我比较早到达杜赛机场,看了MONITOR的航班托运牌号和行程时间,发现我所坐的航班提前2个小时,所以没有误飞机。回国后,给旅行社发邮件,问了问回来的时间变更,他们说没有变。但是等我按正常时间(下午13点15起飞)到达北京机场,就是个10点50左右,发现去往杜赛 的航班已经起飞。直接导致我杜赛的旅店被延迟,去往学校的火车票废弃!我想问问向旅行社怎样索赔?是否损害我的知情权?

嘟嘟的心声 发表于 2008-10-1 19:51

如果知道,请告知!感激不尽!

demguten 发表于 2008-10-1 19:53

向来都是飞机晚点的,头一次听说飞机提前飞。
别的乘客是怎么知道的?就你一个人被落下了?
好像应该是航空公司的责任,他们应该通知,或给你免费转签下一班。
旅行社不应该有责任吧?他们也是从航空公司获得消息的。

贺贺有名 发表于 2008-10-1 20:03

你确定你查了当天的班机时刻表了吗?
航班变更时间很正常,虽然一个星期飞几次,具体哪天几点基本是固定的,但是提前和延误的可能还是很大的,很多东西是行业惯例,没地方说理去。
现实的办法是找航空公司理论,会得到赔偿的

嘟嘟的心声 发表于 2008-10-1 21:30

票是从旅行社买的,旅行社有义务告诉我行程变更呀
我在北京机场柏林航空公司问讯处,人家告我就我一个人没有通知到,他们问旅行社要我的联系地址,但是旅行社说是私密,不给?我就很奇怪
后来航空公司给我安排了住所和第二天的行程,29号到杜赛,住旅店还好说,延迟就成。关键我多花钱买第二天的火车票,这个搞得我很不爽,精神和身体都很疲惫。。。。。

jjx 发表于 2008-10-1 22:47

认倒霉

眼底的温柔 发表于 2008-10-1 23:26

好像我一般都是在这边起飞前给旅行社打电话确认,回国以后就是给航空公司确认了

fyyh 发表于 2008-10-1 23:30

柏林航空的飞往中国的飞机改点了好长时间了,我自己以前自己在网上定的,就收到了他们给发的改点通知的Email.
在旅行社订得我就不太清楚了。期望有人能帮楼主解答问题

lorelei 发表于 2008-10-1 23:36

应该不是侵权(侵犯知情权),而是违约。

嘟嘟的心声 发表于 2008-10-1 23:49

:( ,哎。。。。。。
咋就那么倒霉,这一路可不容易啊

spiegelei 发表于 2008-10-2 11:08

原帖由 眼底的温柔 于 2008-10-1 23:26 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
好像我一般都是在这边起飞前给旅行社打电话确认,回国以后就是给航空公司确认了

$支持$ 我记得以前每次回家前旅行社的人告诉我,飞前是旅行社这边确认,飞回德国是写邮件或是电话给航空公司确认的。如果你在国内确认过的话,起飞时间有改的话航空公司会通知你的。

嘟嘟的心声 发表于 2008-10-2 11:41

但是问题是,就没有通知呀!无视我。。。。。:mad:

太有才了 发表于 2008-10-3 17:45

Du kannst mal probieren, bei AIR BERLIN eine Ausgleichszahlung von 600 Euro zu verlangen. Es kostet sowieso nichts. Du kannst (musst aber nicht) z.B. so schreiben:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um die Ausgleichszahlung i.H.v. 600 Euro nach Artikel 7 I i.V. mit Artikel 4 III der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (im Folgenden nur VO) wegen Nichtbeförderung im Rahmen eines Luftbeförderungsvertrages.

Ich habe über einem Reiseunternehmen bei Ihnen einen Hin- und Rückflug von Düsseldorf nach Beijing gebucht. Der Rückflug mit der Nr. xxxxx war für den 28.09.2008 planmäßig um 13:15 Uhr von Beijing angesetzt. Diese Abflugzeit wurde jedoch geändert, so dass die Maschine schon mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abgeflogen war. Da Sie mir die Änderung der Abflugzeit vorher nicht mitgeteilt hatten, konnte ich den Flug mit der Nr. xxxxx nicht erreichen. Die Beförderung von mir erfolgte mit dem Flug xxxxx erst am darauffolgenden Tag (am 29.09.2008) von Beijing nach Düsseldorf.

In diesem Fall habe ich einen Anspruch auf Ausgleichszahlung i.H.v. 600 Euro gemäß Artikel 7 I i.V. mit Artikel 4 III VO wegen der Nichtbeförderung. Auf die Ursache für die Nichtbeförderung kommt es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob Sie als Luftfahrtunternehmen oder das Reiseunternehmen Verschulden zu vertreten haben (allg. Ansicht, vgl. nur AG Frankfurt a.M., RRa 2005, 231; AG Hamburg, Urteil vom 05.12.2006 - 14 C 248/06; AG Rüsselsheim, RRa 2006, 92; AG Düsseldorf, RRa 2006, 130; AG Düsseldorf, RRa 2007, 38; AG Rüsselsheim, RRa 2007, 47). Weil das Reiseunternehmen hierbei Ihre Erfüllungsgehilfe ist (§278 BGB), müssen Sie sich ohnehin auch Verschulden von dem Reiseunternehmen gemäß §278 BGB zurechnen lassen.

Nach den Rechtsprechungen liegen hier die Voraussetzungen der Nichtbeförderung vor. Laut Artikel 2 lit. j) VO ist darunter die Weigerung zu verstehen, die Fluggäste zu befördern. Erfasst werden nicht lediglich nur die Nichtbeförderungen, die auf eine Überbuchung zurück zu führen sind. Für diese Fälle stellen Artikel 4 I und 2 VO spezielle Regelungen auf. Bei einer Nichtbeförderung aus anderen Gründen als einer Überbuchung greift Artikel 4 III VO ein (vgl. Schmid, NJW 2006, 1841). Nur durch die Erstreckung des Schutzes der VO auf Fluggäste, die aus anderen Gründen nicht befördert werden, kann das hohe Schutzniveau für Reisende und ein umfassender Verbraucherschutz, wie es der Erwägungsgrund (1) der VO fordert, sichergestellt werden. Des Weiteren verweist Artikel 2 lit. j) VO auf die in Artikel 3 II VO genannten Bedingungen. Im Rahmen dieser für die Anwendbarkeit der VO entscheidenden Bedingungen ist nach Artikel 3 II b) VO der Grund für eine Verlegung der Passagiere durch das Luftfahrtunternehmen auf einen anderen Flug unbeachtlich. Auch das spricht dafür, dass es neben der Überbuchung noch weitere Gründe für eine Nichtbeförderung geben kann.

Eine Nichtbeförderung i.S.v. Artikel 4 III i.V. mit Artikel 2 lit. j) VO lag vor, als ich auf Grund der Änderung der Abflugzeit den Flug mit der Nr. xxxxx am 28.09.2008 verpasste und das Ziel Düsseldorf erst am nächsten Tag mit dem Flug xxxxx erreichte. Die Beförderung am nächsten Tag stellt keine Verspätung des gesamten Fluges i.S.v. Artikel 6 VO dar. Eine Nichtbeförderung ist kein besonderer Fall der Verspätung. Das gilt auch dann, wenn der Fluggast zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen Flug befördert wird und verspätet am Zielort ankommt. Durch die Bestätigung eines Fluges kommt es zur Konkretisierung der vereinbarten Beförderungsleistung, so dass die Beförderung durch einen anderen als den gebuchten Flug eine Ersatzbeförderung und damit ein Aliud darstellt (vgl. Schmid, ZLW 2005, 373; Schmid, NJW 2007, 261).

Nach Artikel 7 III VO muss die Ausgleichszahlung durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck erfolgen. Mit einer Ausgleichszahlung in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen bin ich nicht einverstanden.

Nach Artikel 4 III VO hat das Luftfahrtunternehmen den Fluggästen die Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung unverzüglich zu erbringen. Daher bitte ich Sie um die Ausgleichszahlung i.H.v. 600 Euro bis zum 20.10.2008. Sollte innerhalb der Frist keine Ausgleichszahlung eingehen, werde ich gerichtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

:cool: :cool: :cool:

[ 本帖最后由 太有才了 于 2008-10-7 08:34 编辑 ]

嘟嘟的心声 发表于 2008-10-3 21:32

谢谢,你太有才了!

真是很谢谢你!

xiaoxue 发表于 2008-10-4 09:44

回复 13# 的帖子

Da Sie mir die Änderung der Abflugzeit vorher nicht mitgeteilt hatten, konnte ich den Flug mit der Nr. xxxxx nicht erreichen.

嘟嘟的心声 发表于 2008-10-4 10:31

$m30$

太有才了 发表于 2008-10-5 11:53

Verordnung (EG) Nr. 261/2004
siehe hier http://www.dolc.de/forum/viewthread.php?tid=768451&extra=page%3D21&page=1
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