Vor diesem Jahr war Staat „ein zu großer Aktionär“ auf dem Markt. Im Hinblick auf die Aktionärstruktur in China beträgt die staatseigener Aktien durchschnittlich 53% der Aktien börsenzugelassener Gesellschaften.Darunten steht es weiterin extreme Ungleichgewicht zwischen dem größtem und zweitergrößtem Aktionär. Durchschnittlich ist der größte Aktionär Inhaber von fast 45%der Aktien börsenzugelassener Gesellschaften, während der zweitergrößte Aktionär hingegen nur etwas mehr 8% der aktien hat.
Weil der Staat großen Teil des Kapital besitzt, ist Zwei Drittel der Aktien börsenzugelassener Gesellschaften nicht handelbar. Obwohl der Anteil handelbarer Aktien seit 1992 stetig zugenommen hat, machten die nichthandelbare Aktien im Dezember des Jahres 2001 jedoch Zwei Drittel der Aktien börsenzugelassener Gesellschaten aus.
Lösung des Problems der nicht-handelbaren Aktien börsenzugelassener Gesellschaften (hier bezeichnet als Problem der „getrennten Allokation von Anteilsrechten “) ist „kraftvollsten Reformen“ in der Geschichte des chinesischen Kapitalmarktes.
Der Staatrat hatte in den Kapitalmarktreformansichten von Anfang 2004 die Lösung des Problems der strengen Unterscheidung zwischen nicht-handelbaren und handelbaren Aktien börsenzugelassener gesellschaften an die Bedingung des Schutzes der Rechte von Publikumsaktionären, d.h. Kleinaktionären geknüpft.Unter Bezugnahme auf das „von der Geschichte hinterlassene Problem“ der nicht-handelbaren Aktien ,dessen Lösung man bereits in den Jahren 1999 und 2001 vergeblich versucht hatte, wurden seit April 2004 Vorschriften zur Stärkung der Rechte von Publikumsaktionären diskutiert.Am 26.9.2004 veröffentlichte die CSRC ein entsprechendes Konsultationspapier, dem das Aufsichtorgan auch eine Erläuterung beifügte.Am 7.12.2004 erließ die CSRC schließlich „Einige Bestimmung zur verstärkung des Schutzes der Rechte und Interessen von Publikumsaktinären“.
Die CSRC hat erst im April 2005 einen konkreten Plan für die Umwandlung nichthandelbarer Aktien in handelhbare Aktien bei einigen Unternehmen auf Versuchsbasis bekannt gemacht.Dieser Plan („Mitteilung zu Fragen im Zusammenhang mit Versuchen zur Reform der getrennte Allokation von Antielsrechten in börsenzugelassenen Gesellschaften“) sieht vor, dass Aktionäre der Umwandlung auf einer außerordentlichen Hauptversammlung mit doppelt-qualifizierter Mehrheit zustimmen müssen. Der Beschluss bedarf die qualifizierte Mehrheit aller an der Beschlussfassung teilnehmender Aktionäre und zusätzlich die qualifizierte Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Inhaber handelbarer Aktien, wobei eine internetgestützte Abstimmung und Stimmrechtssammlungen durch unabhängige Vorstandsmitglieder zwingend vorgeschrieben sind. Der Plan der CSRC ist geeignet zu einem Interessenausgleich zwischen Inhabern nichthandelbarer Aktien und Inhabern handelbarer Aktien zu führen.
Nach diesem Reform wurde chinesischer Kapitalmarkt zum „vollen Umlauf“umgewandelt.
Unter diesem Trend von „vollem Umlauf“ wird überzeugt, dass das Problem der handbare Aktien auf chinesischem Markt durch weitere Transformation gelöst werden kann.
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