europaclub 发表于 2008-11-8 20:43

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

    1. Ablauf seiner Geltungsdauer,

    2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,

    3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,

    4. Widerruf des Aufenthaltstitels,

    5. Ausweisung des Ausländers,

    5a. Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,

    6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

   7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

    8. wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7.

[ 本帖最后由 europaclub 于 2008-11-8 20:44 编辑 ]

国王 发表于 2008-11-8 21:13

carrier 发表于 2008-11-8 22:19

原帖由 国王 于 2008-11-8 21:13 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
拿常居15年的,估计老的也不能回国工作了

是居住15年。

图灵根人 发表于 2008-11-9 00:13

或者配偶是德籍也可以不受出境半年的限制
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