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从Zoll那里找来的,应该是超过3个月的Aufenthaltserlaubnis是不行的
Steuerfrei Einkaufen
Als Reisender aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) können Sie in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen.
Der Kauf von Waren im Einzelhandel ist unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:
* Sie haben Ihren Wohnort im Drittland und können dies durch Personaldokumente gegenüber dem Verkäufer auch nachweisen
(Die Staatsangehörigkeit ist dabei unerheblich, maßgeblich ist nur der Wohnort. So kann beispielsweise ein Schweizer, der seinen Wohnort in Deutschland hat, hier nicht steuerfrei einkaufen),
* Sie sind nicht im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung, die zu einem inländischen Aufenthalt von länger als 3 Monaten berechtigt und
* Sie führen die Waren innerhalb von 3 Monaten (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist) selbst in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus.
Zum persönlichen Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie bei einem Grenzübertritt mitführen, z.B. das Handgepäck oder die in einem von Ihnen benutzten Fahrzeug befindlichen Gegenstände sowie das anlässlich der Reise aufgegebene Handgepäck. Per Post oder durch einen Spediteur vor- oder nachgeschicktes Gepäck erfüllt die Bedingung daher nicht. |
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