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Die Häufigsten Fragen und Antworten zu Himmelslaternen in unserer Übersicht:
Brauche ich für die Himmelslaternen eine Aufstiegserlaubnis und ist die Nutzung in Deutschland erlaubt?
Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedürfen Himmelslaternen keiner Aufstiegserlaubnis und können an 365 Tagen im Jahr in Deutschland eingestzt werden.Ausnahmefall: In der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughöfen (50 km) dürfen die Himmelslaternen nicht steigen. Im Falle von Massenaufstiegen (mehr als 50 Himmelslaternen) benötigen Sie eine Genehmigung des DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH). Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Himmelslaternen an dem gewünschten Ort erlaubt ist. Bei Bedarf erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) oder stellen Sie einfach und bequem an 365 Tagen im Jahr mindestens 8 Werktage vor dem Start einen kostenlosen Onlineantrag für Ballons bei dem DFS oder per email: ballon@dfs.de
Für oben genannte Ausnahmefall ist Herr Andreas Miltner ein kompetenter Ansprechpartner in der DFS Zentrale in Langen/ Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 6103/ 7071313 E-Mail: andreas.miltner@dfs.de
Der Gebrauch von Himmelslaternen im europäischen Ausland (außerhalb Deutschlands) muss von Ihnen selbst abgeklärt werden.
Baden-Württemberg
Eine Erlaubnis des Aufsteigens der Himmelslaternen kann im Bundesland Baden-Württemberg nicht erteilt werden und der Einsatz ist verboten.
Bayern
In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten.
Berlin
Die Genehmigung, welche erforderlich ist, wird in der Regel nicht erteilt.
Hessen sowie Thüringen
Eine Verordnung liegt derzeit für eine Verbot noch nicht vor, allerdings wurde angekündigt, dass diese in Kürze in Kraft treten wird.
Mecklenburg-Vorpommern
Ebenfalls wird im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern keine luftrechtliche Erlaubnis für ein Aufsteigen von Himmelslaternen erteilt.
Niedersachsen
Seit dem 1. Mai 2009 ist der Gebrauch in Niedersachsen ebenfalls untersagt.
Nordrhein-Westfalen
Für die Regierungsbezirke und Ballungsgebiete Düsseldorf und Köln kann eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens der Himmelslaternen nicht erteilt werden. Ab dem 18. Juli 2009 ist im ganzen Bundesland der Einsatz verboten.
Rheinland-Pfalz
Seit dem 1. September ist das Austiegen lassen von Himmelslaternen auch in in Reinland Pfalz verboten.
Sachsen
Seit dem 1. September 2009 ist der Einsatz von Himmelslaternen in Sachsen verboten.
Saarland
Seit Oktober 2009 ist das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen verboten
Sachsen-Anhalt
Im Bundesland Sachsen-Anhalt ist seit dem 23. April 2009 der Gebrauch verboten.
Schleswig-Holstein
Ab dem 28. August 2009 ist der Gebrauch im Bundesland Schleswig Holstein untersagt.
Eine Verordnung für alle anderen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland liegt bisher nicht vor.
Wo darf ich die Himmelslaternen steigen lassen?
Fast Überall, jedoch mit Sicherheitsbedingten Einschränkungen. Niemals dürfen Sie die Himmelslaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten, trockenen Wiesen und Orten mit Waldbrandgefahr etc. oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Himmelslaterne dort Brände verursachen könnte.
Sollte ich beim Aufstieg der Himmelslaternen bestimmte Witterungsbedingungen beachten?
Ja. Bei Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Nebel) ist kein Aufsteigen der Himmelslaterne möglich. Lagern Sie Ihre Himmelslaterne trocken! Bitte beachten Sie, dass die Himmelslaterne nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also nur bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Himmelslaterne abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände und Verletzungen verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Luftlaterne nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich, keine Waldbrandgefahr und weitere Brandgefahren sind.
Kann ich den Himmelslaternen mit meinen Wünschen beschriften?
Ja. Beschriften Sie die Himmelslaterne gegebenenfalls mit Filzstiften und achten Sie dabei auf eine ebenmäßigen Untergrund um das zarte China Papier nicht zu verletzen! Sie könne auch kleine Klebe Notizen an der Skylaterne anbringen.
Wie entzünde ich die Himmelslaterne?
Entfalten Sie das Papier der Himmelslaterne so weit wie möglich und zünden Sie anschließend den Brennkörper an. Ideal hierzu sind 2 Personen: Eine Person hält das aufgefaltete Papier der Himmelslaternen und die zweite Person zündet den Brennkörper an. Mehr dazu in unserer Himmelslaterne Anleitung
Wie hoch steigt eine Himmelslaterne?
Während der Brenndauer von ca. min. 5 - max. 20 Minuten (Brenndauer ist abhängig von der Himmelslaternen Grösse) erreicht die Himmelslaterne, je nach Thermik, zwischen 200m bis max. 400 Höhenmetern.
Darf ich an der Himmelslaterne eine Schnur anbringen?
An der Himmelslaterne darf keine Schnur angebracht werden! Bereits bei dem leichtesten Windhauch wird Ihre Himmelslaterne weggetragen. Eine angebrachte Schnur würde dies verhindern, was zur Folge hätte, dass Ihre Himmelslaternen kippen und der Papierkörper zu brennen beginnen kann. Bei Windstille steigt die Himmelslaterne bis zu max. 500 Höhenmeter Kerzengerade vor Ihnen auf und fällt in einem Radius von ca. 150 Metern auch wieder nach unten (Sofern es Windstill ist). Sie können Ihre Himmelslaterne problemlos selber entsorgen.
Was passiert mit der Himmelslaterne nach dem Aufstieg?
Zumeist wird die Himmelslaterne durch obere Windböen etwas weiter abgetrieben und sinkt nach erlöschen des Brennkörpers wieder auf die Erde.
Ist der Gebrauch von Himmelslaternen Umweltschädlich?
Sobald der Brennkörper der Himmelslaterne erloschen ist, sinkt die Himmelslaterne sanft zu Boden und kann im Restmüll entsorgt werden. Die Himmelslaterne kann nur einmal verwendet werden und stellt durch das verwendete natürliche und ultraleichte China Papier, den liebevoll von Hand hergestellten Bambus Ring und der 100% Baumwollkerze keine Umweltbelastung dar. |
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