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Unreines öffentliches Gut
Unter einem unreinen öffentlichen Gut (Allmendegut) versteht man ein Gut, bei dem das Ausschlussprinzip nicht greift, aber Rivalität im Konsum besteht, d.h. der Nutzen eines Konsumenten durchaus durch einen weiteren Nutzer eingeschränkt wird. Das klassische Beispiel hierfür ist eine verstopfte Straße (ohne Maut, denn diese würde das Funktionieren des Ausschlussprinzips bedeuten). Durch ein zusätzliches Fahrzeug verringert sich die Fahrgeschwindigkeit etc. weiter, bzw. die Staukosten steigen. Auch Umweltgüter wie „saubere Luft“ oder Fischbestände im Meer werden oft als Beispiele für unreine öffentliche Güter genannt. |
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