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Mit Spenden tun Sie auf jeden Fall ein gutes Werk. Manchmal ist es aber auch des Guten zuviel. Denn es gibt bestimmte Höchstgrenzen, bis zu denen Sie bei Ihrer Spendentätigkeit überhaupt nur steuerbegünstigt sind. Während Sie für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke lediglich bis zu 5 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte abziehen dürfen, werden bei mildtätigen, wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken bis zu 10 % anerkannt. Ideal wäre also ein Kloster mit eigener Fußballabteilung. Als Ausweis dient die Quittung des Spendenempfängers. Und die Spenden sollten Sie dann unbedingt in der Zeile 81 des Vordrucks Ihrer Steuererklärung eintragen. Nur dann wird das Programm des Finanzamtes automatisch den höheren Höchstbetrag beachten. |
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