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EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Schweiz einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in der Schweiz aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Unionsbürger aus einem der ursprünglichen 15 Mitgliedsländer, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen seit dem 1. Juni 2007 keine Arbeitsbewilligung mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltsbewilligung. Damit besteht für Bürger der 15 alten EU-Staaten freier Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Wer einen Arbeitsvertrag hat und damit nachweisen kann, dass er dem Sozialsystem nicht zur Last fallen wird, erhält eine Aufenthaltsbewilligung. Die Anmeldung sowie der Antrag auf Erhalt der Aufenthaltsbewilligung erfolgt vor Arbeitsbeginn bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde (gültiges Reisedokument, Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung ist vorzulegen). |
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