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Jeder Fluggast (mit Ausnahme von Kleinkindern) darf (kostenfrei) ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Das Handgepäck ist pro Fluggast (mit Ausnahme von Kleinkindern) auf genau ein Gepäckstück begrenzt. Handtaschen, Aktentaschen, Laptops, Flughafeneinkäufe, Kameras usw. müssen im Inneren dieses zulässigen Handgepäckstücks mitgeführt werden. Dieses darf ein Gewicht von 10 kg und Abmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Aus Sicherheitsgründen dürfen bestimmte Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten. Um die Sicherheit und den Komfort der anderen Fluggäste nicht einzuschränken, muss das Handgepäck unter den Sitzplatz oder in die darüber liegenden Gepäckfächer passen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Flugreservierung ohne den Anspruch auf Erstattung zu stornieren oder den Einstieg ins Flugzeug zu verweigern, wenn Sie mehr als ein Handgepäckstück mit sich führen oder wenn das Gepäckstück größer als die zulässigen Maße ist./p>
Für Kleinkinder gibt es keine Freigepäckgrenze/Handgepäck (hiervon ausgeschlossen sind Kinderwagen/Buggys, diese werden kostenlos transportiert).
Die EU/EWR-Bestimmungen zum Thema Handgepäcksicherheit erfordern, dass sämtliche Flüssigkeiten, Gels, Pasten, Lotions oder flüssige Kosmetika, die im Handgepäck mitgeführt werden, beim Passieren der Sicherheitskontrolle am Flughafen in einem verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel (maximales Volumen 1 Liter, z. B. in der Größe eines Gefrierbeutels von 20 cm x 20 cm) mitgeführt werden MÜSSEN. Nur Gels, Pasten, Lotions und flüssige Kosmetika, die sich in Behältern mit einem maximalen Volumen von 100 ml befinden, werden für das Passieren der Sicherheitskontrollen an sämtlichen Flughäfen der EU/EWR akzeptiert. Bitte beachten Sie: Pro Person darf maximal ein solcher durchsichtiger, verschließbarer Plastikbeutel mitgeführt werden. KLICKEN SIE HIER, UM WEITERE INFORMATIONEN ZU ERHALTEN |
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