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Hallo,leute, ich hätte gern eine Frage an euch alle, wie die meisten Leute hier bin ich ein Student, seit zwei Jahre in Deutschland, und drei Semester an der Uni eingeschrieben, ich bin zur Zeit exmatrikuliert und an andere Hochschule überwechselt, das soll in Ordnung sein, oder? ich meine Hochschulüberwechsel ist für unsere Aufenthaltgenehmigung erlaubt. aber mist ist, das Studienfach, das ich studiert habe, steht bereits in meinem Visum, lautet `` nur zum Studium der Fachrichtung ABCD...Erwerbstätigkeit nix erlaubt u.s.w...., darum hab ich den Ausländerbehörde angerufen., weil mir nix klar, ob ich nur das Fach studieren darf, das auf m-m Visum gedruckt ist......
Keine Antwort gekriegt von den Beamtern, nur ein E-mail vermietelte mir, dass ich Exmar und Imar-bescheinigungen und Sparbuch ,Krankenversicherungsbescheinigung .....bei denen vorligen ,und 20 Euro bezahlen soll.
Na gut...Mein Pass muss erneuen lassen sowieso, aber muss es jetzt sein, weil mein Visum bis zum 15.Januar 2005 noch gültig ist, ich hab gefragt per E-mail, ägerlich haben die mir wieder dasselbe E´-mail geschickt, dass ich umgehend bei denen die Sache aufklären und 20Euro bezahlen. was soll es?
ich bitte Hilfe an meine Landsleute, wiesst Ihr? in diesem Fall was ich tun soll, soll ich 20 Euro raussch meischen, mein Visum erneuen lassen , auch wenn das bis Anfang nächstes Jahr noch gültig ist.
Danke für eure Antwote..... |
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