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Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben:
* Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten und
* nach mindestens 2 Monaten Arbeitslosigkeit (Wartezeit) noch keine neue Arbeit gefunden haben
* Arbeitslose mit einem Ein-Euro-Job
* Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, haben keinen Anspruch. Hier liegt es im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur, ob ein VGS ausgestellt wird. Sofern genügend Mittel vorhanden sind, können auch sie nach einer Prüfung einen Vermittlungsgutschein erhalten
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit der Antrag auf einen Vermittlungsgutschein gestellt werden. Das gilt auch für Menschen in sich in einer Eignungsfeststellungs- oder Weiterbildungsmaßnahme befinden und die genannten Kriterien erfüllen. |
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