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http://www.frag-einen-anwalt.de/ ... --EG!-__f43773.html
wenn Sie sich immer nur in Deutschland aufhalten möchten oder sich nur für einen kurzen Zeitraum (bis maximal 3 Monate) in ein anderes Schengen-Land begeben möchten, macht es keinen Unterschied, ob Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis Daueraufenthalt-EG besitzen.
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG können Sie sich aber für einen viel längeren Zeitraum in anderen Schengen-Ländern aufhalten, ohne für dieses andere Schengenland einen nationalen Aufenthaltstitel beantragen zu müssen (mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sich z.B. ohne einen österreichischen Aufenthaltstitel nur für max. 3 Monate am Stück in Österreich aufhalten).
Eine Niederlassungserlaubnis erlischt unter anderem, wenn nach einer Ausreise aus Deutschland die Wiedereinreise nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist erfolgt ist. Eine "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG" erlischt aber erst
* nach 12 Monaten bei Ausreise aus dem Gebiet der EU
* nach 6 Jahren bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark). |
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