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Für die Berufsausübung ist gesetzlich keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben. Einzige Voraussetzung ist gute Sprachbeherrschung. Ohne fundierte Ausbildung auf Universitätsniveau gibt es aber kaum berufliche Möglichkeiten.
Übersetzer- und Dolmetscherstudium gibt es in
Wien, Bachelor 6 Semester, Master 4 Semester: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Chinesisch*, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.
Graz, Bachelor 6 Semester, Master 4 Semester: Albanisch, Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Österr. Gebärdensprache, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch.
Innsbruck, Diplomstudium 10 Semester: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch.
(* rot markierte Übersetzungsausbildungen gibt es in Österreich nur an einem Standort)
An qualifizierten Personen besteht durchaus Bedarf. ORF-Bericht 4.10.2006
Die praktische Tätigkeit ist in 3 Stufen möglich:
A) privat ohne Einschränkungen
Gelegentliche Arbeit als freiwilliger Gerichtsdolmetscher möglich, jedoch nur für Sprachen, für die es keine gerichtlich beeideten Dolmetscher gibt, daher auch nur selten anwendbar. In der Regel wird eine mehrjährige Tätigkeit im Bereich Übersetzung/Dolmetschen erwartet.
Anmeldung in der Kanzlei des Gerichtspräsidenten mit der Bitte um Eintragung in die Dolmetscherliste.
In der Schweiz sind Dolmetscher und Übersetzer freie Berufe und nicht an bestimmte schulische Voraussetzungen gebunden.
B) Gerichtlich beeideter Dolmetscher
Freiberufliche Tätigkeit, kann für Gericht schriftliche Übersetzungen machen, die beglaubigt werden. Näheres unter www.gerichtsdolmetscher.at
1. Ansuchen beim Landesgericht (In Salzburg: Präsidium, Rudolfsplatz 2, ( 8043-1212, Elisabeth Gascho, 1. Stock, Zimmer 141, Montag - Freitag 7:30 - 11: 30).
Formular abholen
einreichen mit sämtlichen angeführten Unterlagen und mit einem detaillierten Nachweis der Schulbildung und des Erwerbs der entsprechenden Sprache
Der Präsident beurteilt den Bedarf
Bei Bedarf fragt das Gericht zurück, ob Sie sich der Prüfung in Wien unterziehen möchten. (Kosten der Prüfung für eine Sprache |
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