1。für Kinder die ab dem 1.1.2000 in Deutschland geboren werden
2。 wenn Vater oder Mutter sich seit mindestens 8 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt 。
3。Diese Kinder haben also in aller Regel von Geburt an zwei Staatsangehörigkeiten, die ihrer Eltern und die deutsche.
Erst als Erwachsene, im Alter zwischen 18 und 23 Jahren, müssen sie sich dann entscheiden ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen ("Optionsmodell"). Wenn ja, müssen die anderen Staatsangehörigkeiten in der Regel aufgegeben werden. Das ist aber nicht in jedem Fall so: Wie bei der Einbürgerung gibt es auch beim Optionsmodell Ausnahmefälle, in denen andere Staatsangehörigkeiten neben der deutschen beibehalten werden können, also eine Mehrstaatigkeit akzeptiert wird. |