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楼主 |
发表于 2010-5-5 23:17
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那在瑞士养老的话,难道德国还会提高养老金发放?
irvine 发表于 2010-5-5 23:11 
欧盟内国家是不变,估计德国不可能开高养老金吧,,你们有兴趣的自己可以看看这个
Wohnsitzverlegung in einen anderen Staat
Bitte beachten Sie, dass sich auch eine bereits bewilligte Rente bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Staat mindern oder sogar wegfallen kann. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, uns bei Verlegung Ihres Aufenthalts umgehend zu unterrichten. Dies dürfte auch in Ihrem Interesse liegen, denn Sie vermeiden so eventuelle Überzahlungen und Rückforderungen unsererseits. Über ihre Wohnsitzverlegung sollten Sie uns nach Möglichkeit schon 2 Monate vor Ihrem Verzug informieren, damit sich Ihre Zahlung nicht unnötig verzögert. Denn auch wenn sich Ihre Rentenhöhe nicht ändert, benötigen wir für die Umstellung Ihrer Zahlung aus technischen Gründen einige Zeit.
Zur Prüfung Ihres weiteren Anspruchs geben Sie bitte, soweit bekannt, an:
Ihre Staatsangehörigkeit,
Ihren beabsichtigten Aufenthaltsstaat,
ob Sie sich dort nur vorübergehend oder dauerhaft aufhalten wollen,
Ihre neue Anschrift,
Ihre neue Bankverbindung (innerhalb der Europäischen Union unter Angabe von BIC und IBAN) und
das beabsichtigte Datum der Verlegung des Aufenthalts.
Bitte teilen Sie uns die vorgenannten Informationen, möglichst vollständig unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer mit, denn das erspart eventuelle Rückfragen. Nutzen Sie dazu unser Angebot unter Formulare und Publikationen.
Noch eine Empfehlung:
Selbstverständlich können Sie sich schon vor einem Entschluss zur Auswanderung bei uns nach ihren Ansprüchen im Ausland erkundigen. Dies hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden! Bitte geben Sie dazu Ihre Staatsangehörigkeit sowie Ihren beabsichtigten Aufenthaltsstaat an und ob Sie sich dort nur vorübergehend oder dauerhaft aufhalten wollen. Um Verwechslungen zu vermeiden, machen Sie bitte in Ihrer Anfrage deutlich, dass es sich nur um eine Auskunft zu den Folgen eines eventuellen Auslandsverzuges handeln soll. Zur Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Sollten Sie sich dann zu einer Auswanderung entschließen, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit. |
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