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本帖最后由 cuagain 于 2010-5-11 23:40 编辑
在网上看到这样一段话>
Wohnen Sie als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das von einer Hausverwaltung oder der Eigentuemergemeinschaft verwaltet wird? Dann dürfen Sie die Steuerermaessigung für haushaltsnahe Taetigkeiten oder Handwerkerleistungen beantragen, auch wenn nicht Sie selbst, sondern die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft Arbeitgeber bzw. Auftraggeber der Leistung ist.
Als Eigentümer benoetigen Sie folgende Nachweise, um in den Genuss der Steuerermaessigung zu kommen:.......
Als Mieter haben Sie es einfacher: denn in der Nebenkostenabrechnung sind normalerweise bereits die auf Sie entfallenden Betraege einzeln aufgelistet. Allerdings muss aus der Nebenkostenabrechnung deutlich werden, dass die Betraege durch den Vermieter auf das Konto des Empfaengers bezahlt wurden. Wird Ihr Anteil aus der Nebenkostenabrechnung nicht deutlich, lassen Sie sich diesen durch den Vermieters bescheinigen.
请问可退税的Nebenkosten包括哪些呢? |
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