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Das Schluss-e bei Verben
Nach den neuen Rechtschreibregeln muss kein Apostroph für das weggelassene -e in bestimmten Formen des Verbs gesetzt werden:
Ich find das schön. Ich lass es bleiben. Das hab ich nicht getan. Küss die Hand! Hab ich nur deine Liebe!
Bei schwer lesbaren oder missverständlichen Formen allerdings wird der Apostroph gesetzt. Solche Formen treten besonders in dichterischen Texten auf:
Das Grauen packt' ihn und ließ ihn nicht los. Das Wasser rauscht', das Wasser schwoll (Goethe). Ich schnitt' es gern in alle Rinden ein.
Kein Apostroph steht in der Regel bei festen Grußformeln und bei allgemein üblichen verkürzten Imperativformen (Befehlsformen):
Grüß Gott!, bleib!, geh!, trink!, lass!, leg den Mantel ab!, führ den Hund aus!
Unübliche Imperative, die gelegentlich in der Dichtung auftreten, haben dagegen einen Apostroph: Fordr' ihn auf!, Handl' gefälligst danach! |
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