Sehr geehrter Herr XXX,
Ihr Navi ist vorgestern Abend bei mir angekommen. Dieses Gerät ist defekt. Es ist nicht in der Lage, eine GPS-Verbindung aufzubauen. Bei der ersten Fahrt dauerte der Aufbau der Verbindung fast 20 Minuten (nach ca. 20 km Fahrt!!!). Beim zweiten Versuch konnte auf einer Fahrtstrecke von ca. 11 km keine GPS-Verbindung aufgebaut werden. Bei der Fahrt heute Morgen ins Büro (41,2 km - 45 Minuten) wurde keine GPS-Verbindung aufgebaut. Da dieser Defekt im Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes besteht, mußte er zwingend auch schon bestehen, als Sie das Gerät besessen haben, was Ihnen bekannt war. Dies haben Sie nicht bei Ihrer Artikelbeschreibung angegeben, wozu Sie aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet sind. Sie haben mich somit arglistig über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Gerätes getäuscht. Ich fechte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Fortsetzung folgt.
Georg Sauber
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht |