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http://www.bundesregierung.de/Co ... seinbuergerung.html
入籍的话是这样规定的~~~~
Lebensunterhaltsunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, und zwar wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nicht selbst zu vertreten hat. Das ist zum Beispiel der Fall:
* bei Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung, wenn das intensive Bemühen um eine neue Arbeitsstelle nachgewiesen wird,
* in einer besonderen persönlichen oder familiären Situation, z.B. wenn kleine Kinder betreut werden müssen,
* bei Bezug von staatliche Leistungen während der Schulzeit, der Ausbildung oder des Studiums.
Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen. |
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