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本帖最后由 cdstudio 于 2010-12-10 09:34 编辑
Können meine Familienangehörigen
mit eingebürgert werden?
Ja. Minderjährige Kinder und Ehegatten können mit
Ihnen zusammen eingebürgert werden. Dadurch
soll eine Familie die Möglichkeit haben, gemeinsam
die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die
Miteinbürgerung minderjähriger Kinder kostet
dabei 51,00euro
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Auch Kinder und Ehegatten müssen allerdings
grundsätzlich die genannten Voraussetzungen für
den Anspruch auf Einbürgerung erfüllen. Diese
Familienangehörigen können jedoch nach Ermes­
sen der Behörde mit Ihnen zusammen eingebürgert
werden, auch wenn sie sich noch nicht acht Jahre in
Deutschland aufhalten.
Ehegatten können üblicherweise bereits nach vier
Jahren Aufenthalt in Deutschland mit eingebürgert
werden, wenn die Ehe zwei Jahre im Bundesgebiet
bestanden hat.
Für Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist eine
Miteinbürgerung im Normalfall nach dreijährigem
Aufenthalt möglich.
Für die Kenntnis der deutschen Sprache können bei
der Miteinbürgerung von Kindern Erleichterungen
gelten. |
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