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楼主 |
发表于 2010-12-3 19:11
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哦
那三年这一规定, 出处在哪里?
willyyan 发表于 2010-12-2 23:08 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
我理解的和LS一样。是出自Beschäftigungsverfahrensordnung(BeschVerfV)。
根据里面的§13 被限定。但是同一部法律里的§9则明确规定了在满足一定条件的情况下可以去掉§13里列举的这些限制
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerfristigem Voraufenthalt
(1) Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Auf-enthaltsgesetzes Ausländern erteilt werden, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
1 zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder
2 sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufent-haltsgestattung aufhalten; Unterbrechungszeiten werden entsprechend § 51 Abs. 1 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.
(2) Auf die Beschäftigungszeit nach Absatz 1 Nr. 1 werden nicht angerechnet Zeiten
1 von Beschäftigungen, die vor dem Zeitpunkt liegen, an dem der Ausländer aus dem Bundes-gebiet unter Aufgabe seines gewöhnlichen Aufenthaltes ausgereist war,
2 einer nach dem Aufenthaltsgesetz oder der Beschäftigungsverordnung zeitlich begrenzten Beschäftigung oder
3 einer Beschäftigung, für die der Ausländer auf Grund dieser Verordnung, der Beschäftigungs-verordnung oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung von der Zustimmungspflicht für eine Beschäftigung befreit war.
(3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nr. 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Auf-enthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet.
(4) Die Zustimmung wird ohne Beschränkungen nach § 13 erteilt.
我是这样理解的。。我已经满了3年,理论上可以被解除了吧。 |
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