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Privathaftpflicht - Wichtig bei Unfällen wegen Schnee und Eis
Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet, für einen schnee- und eisfreien Fußweg zu sorgen. Vergessen sie das, oder schneit und friert es während ihrer Abwesenheit, haften sie für Unfälle. Bricht sich ein Fußgänger vor Ihrer Haustür auf vereistem Boden ein Bein, heißt das: Die Krankenversicherung des Geschädigten holt sich die Kosten für den Beinbruch vom säumigen Streupflichtigen wieder zurück. Zudem drohen Schmerzensgeldforderungen.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist also für Mieter und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ein Muss. Der Vermieter sollte auch über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Die Haftpflichtversicherung hilft darüber hinaus auch, unberechtigte oder überzogene Schadenersatzansprüche abzuwehren. |
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