我们也是觉得奥地利的Standesamt 提了个荒唐的要求。但是没办法, 这个问题总是要解决。
他们要求的东西原文:
Eine bestätigung vom Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main, aus der hervorgeht, dass das Generalkonsulat die Befugnis von der Bundesrepublik Deutschland erhalten hat, Eheschließung durchzuführen.
Liegt eine solche Befugnis nicht vor, so ist die Eheschließung in Deutschland unwirksam.
出示的法律依据
Form der Eheschließung (§ 147 AllGdZ; §19 EheRVV)
Maßgebend ist die Ortstform. Die Ehe kommt daher in China nur dann zustande, wenn sie von der Eheregisterbehörde beurkundet wurde. Wenn beide verobte Ausländer sind, können sie auch vor dem dazu ermächtigten konsularischen Vertreter ihres Staates heiraten, wenn dies in einem konsularischen Übereinkommen mit der VR China vereinbart wurde.
Im Ausland können Bürger der VR China außer vor dem nach Ortsrecht zuständigen Organ auch vor einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter der VR China die Ehe schließen, wenn beide Eheschließenden Bürger der VR Chinas sind und ihren Sitz im Aufenthaltsstaat haben. Zur wirksamkeit solcher konsularischer Eheschließungen in der Bundesrepublik Deutschland siehe Art. 13. 3 EGBGB; in Österreich sind konsularische Eheschließngen in jedem Fall unwirksam. (maßgebliche österreichische Vorschriften: §16 Abs. 1 IPR-G un d§ 15 EheG). |