Die Pendlerpauschale kann unabhängig von der Art der genutzen Verkehrsmittel für alle Fahrten von der Wohnung zu dem Arbeitsort als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie beträgt für jeden Arbeitstag und jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung 0,30 EUR.
Die Kilometerpauschale ist seit dem 18. März 2009 rückwirkend zum 1.1.2007 wieder ab dem 1. Entfernungskilometer absetzbar. Mit der Pauschale sind bis auf Unfallkosten alle Ausgaben für die Anfahrt abgegolten. Das bedeutet, daß Sie z.B. Parkgebühren, Diebstahl, Versicherung oder Finanzierungskosten nicht mehr gesondert absetzen dürfen. |