|
Abofalle Strafverfahren
Sollte ich Strafanzeige erstatten?
Es schadet nicht. Sie können bei jeder Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten. Nach den bisherigen Erfahrungen bringt es Ihnen zwar Ihr Geld nicht zurück, es kann aber für die Staatsanwaltschaft nützlich sein zur Dokumentation, seit wann bereits eine spezielle Abofalle betrieben wird.
Ein Strafverfahren gegen Schmidtlein wurde eingestellt. Andere werden wohl regelmäßig im Sande verlaufen (Staatsanwaltschaft LG Darmstadt), zum Verfahren gegen die Verantwortlichen von Content Service s. hier.
Auszug aus LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 5.3.2009, 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs - 12/08
Kein Betrug durch sog. Abo-Fallen im Internet
„Sog. Abo-Fallen im Internet, bei denen die Tatsache der Kostenpflichtigkeit des Angebots verschwiegen oder verschleiert wird, sind zwar zivilrechtlich und wettbewerbsrechtlich angreifbar und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone; ein strafrechtlich relevantes Verhalten (insbesondere ein Betrug) ist hierin aber nicht zu sehen.“
Übrigens: Der Umstand, dass eine Staatsanwaltschaft meint, hier liege keine strafbare Handlung vor, heißt noch lange nicht, dass Sie deswegen die zivilrechtliche Forderung begleichen müssen.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Stand vom Mittwoch, 3. November 2010
zurück |
|