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In den allgemeingültigen Ruhezeiten, zwischen 13 und 15 Uhr, sowie ab 22 bis 7 Uhr, sollte jegliche Aktivität der Bewohner eines Hauses der Zimmerlautstärke entsprechen. Außerhalb dieser Zeiten müssen, vor allem in einem Mehrfamilienhaus, dennoch viele störende Geräusche der Nachbarn akzeptiert werden:
So dürfen Mieter, die ein Instrument spielen, täglich bis zu drei Stunden musizieren. Die Zeiten sollten aber mit den Nachbarn abgesprochen werden. Auch Renovierungsarbeiten, wie Sägen und Bohren, sind außerhalb der Ruhezeiten erlaubt.
Das lautstarke Feiern von Partys dagegen, sollte vorher bei den Nachbarn angekündigt werden. Sollten diese sich aber durch übermäßigen Lärm gestört fühlen, können sie sich dennoch beschweren und möglicherweise die Polizei informieren.
Durch Störungen der Nachtruhe durch Diskotheken, Kneipen oder Baustellen, kann aber eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent gerechtfertigt werden.
Tipps bei ständiger Lärmbelästigung:
• Versuchen Sie das Problem zu Anfang mit einem persönlichen Gespräch zu lösen
• Sprechen Sie den Vermieter auf das Verhalten seines Mieters an
• Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeiten anfertigen (z.B. bei ständig lauter Musik)
• Suchen Sie Zeugen, die Art und Dauer der Belästigung bestätigen können
• Informieren Sie das Ordnungsamt und legen Sie ihre Aufzeichnungen vor |
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