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本帖最后由 kleiner-Hai 于 2011-4-29 22:43 编辑
小鲨鱼,遗憾不是我发的。
人家是朋友关系,我的是夫妻关系。
2011tu 发表于 2011-4-29 22:35 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
某人的回答,不知道此人身份哈》
Möglich wäre eine Einstweilige Verfügung bei der Rechtsantragstelle des Amtsgericht zu beantragen mit dem Ziel, Ihre Ex-Freundin zu verpflichten, Ihnen den Zugang zu der Wohnung zu verschaffen, um sich den Besitz der Ihnen gehörenden Gegenstände (einzeln benennen) zu verschaffen oder diese an Sie herauszugeben.
Ein gewaltsames Eindringen in die Wohnung durch Knacken des Schlosses wäre rechtswidrig.
aber nicht zwingend strafbar. Sie wollen nur ihre eigenen Sachen holen, so daß diebstahl entfällt, auch § 244 StGB. Hausfriedensbruch auch, denn es ist Ihre Wohnung....
Sachbeschädigung am Schloß ? Naja, normalerweise kann der schlüsseldienst ohne beschädigung öffnen.
我觉得此人的回答比较靠谱。
你要是真的有问题,要呼唤 太有才了 大师,他比较权威。 |
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